Frage: Nach Elternzeit Tz

Hallo Frau bader, Leider habe ich noch eine Frage. Ab 01.09.18 fange ich in Teilzeit a 5 std. 4 Tage an.Mein resturlaub von 21 Tagen bleibt mir zwar erhalten, doch die Vergütung ist nur noch von Teilzeit! Ist das rechtens? Leider habe ich keinenmöglichkeit den Urlaub im Anschluss an meine Elternzeit zu nehmen. Vorallem find euch das komisch, würde ich nur an 3 Tagen arbeiten, so hätte ich länger frei als wenn ich an 4 Tagen arbeiten würde.

von Fioeli87 am 20.08.2018, 09:03



Antwort auf: Nach Elternzeit Tz

Hallo, es gibt da verschiedene Möglichkeiten. Wenn die Teilzeit dauerhaft ist, können Sie ja den Urlaub nicht aufheben. Dann besteht die Möglichkeit, dass der Urlaub in Vollzeit genommen und in Vollzeit abgegolten wird. Oder er wird im Dreisatz umgerechnet auf die Teilzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2018



Antwort auf: Nach Elternzeit Tz

Vergütung muss doch die selbe sein. ob du für TZ oder für VZ ist doch vom Stundenlohn her egal, der bleibt doch gleich. wenn du bei VZ 10 € die Stunde verdient hast, muss das für die TZ auch 10 € die Stunde sein. Außer du hast freiwillig eine Kürzung des Stundenlohnes akzeptiert. Was sich ändert sind die Stunden pro Tag und da muss der umgerechnet werden. Wenn du also vorher die 21Ttage bei 8 Stunden täglich erarbeitet hast muss das auf TZ pro Tag umgerechnet werden. 21* 8 Stunden entsprechen 168 Stunden. Das auf die TZ 5 Std a 4 Tage umgerechnet ergibt dann 33,6 Tage Resturlaub. Davon ab, wenn du nun nur noch 4 Tage die Woche arbeitest, dann hast du mindestens 16 Tage Jahresurlaub. Bei 3 tagen die Woche nur 12 Tage. Wie kommst du also darauf das du länger frei hättest wenn du nur an 3 statt an 4 Tagen frei hättest? Hast du die kompletten 3 Jahre EZ genutzt? Wenn nicht hätte ich eher TZ in EZ gewählt. dann würde der VZ-Urlaub nämlich bestehen bleiben bis nach der EZ. Und du könntest ihn dann später in VZ nutzen.

von Felica am 20.08.2018, 11:17



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