Frage: Mutterschutzgesetz

Angeregt durch eine Frage im SWN hier im RUB: Wenn eine Schwangere bei einem Bekannten eine Arbeit (befristet über den Zeitraum der Schwangerschaft) annimmt, die Schwangerschaft den zukünftigen AG bekannt ist und im beiderseitigen Einverständnis dann direkt ein BV angestrebt wird, weil die Arbeit ohnehin und bekanntermaßen nicht mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist... Ist das dann ein Sozialbetrug? Das war nämlich mein erster Gedanke. Die Fragestellerin wirft aber in den Raum (Zitat): „Auf der anderen Seite heißt es ha, dass mir durch die Schwangerschaft keine Nachteile entstehen dürfen. Und ohne Schwangerschaft hätte ich den Job ja auch sofort angenommen...“ Da hat sie auch wieder Recht. Ich stelle das mal zur allgemeinen Diskussion und freue mich auf die Expertenaussage hierzu. LG

von Mutti69 am 03.09.2019, 14:00



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Hallo, arbeitsrechtlich hat sich das schon vor einigen Jahren geändert. Eine schwan­ge­re Be­wer­be­rin, die sich auf ei­ne un­be­fris­te­te Stel­le be­wirbt, darf die Fra­ge nach dem Vor­lie­gen ei­ner Schwan­ger­schaft auch dann falsch be­ant­wor­ten, wenn sie die ver­ein­bar­te Tätig­keit während der Schwan­ger­schaft we­gen ei­nes mut­ter­schutz­recht­li­chen Beschäfti­gungs­ver­bo­tes nicht ausüben kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.09.2019



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Ich würde sagen nein - also kein Sozialbetrug. Solange das BV noch nicht besteht, wenn der Job angenommen wird (bspw. allg. BV durch Frauenarzt), besteht ja immer noch die Möglichkeit, dass die Krankenkasse ein vom AG nach Beginn der Arbeitsaufnahme ausgesprochenes BV anzweifelt und aushebeln will. Der AG muss der Krankenkasse dann auch sicher irgendwie nachweisen, dass tatsächlich keine Ersatztätigkeiten existieren. Und wenn es keine gibt, ist das BV ja auch gerechtfertigt. Und eine Schwangere muss die Schwangerschaft einem potentiellen neuen Arbeitgeber nicht mitteilen - theoretisch weiß er also von nichts, bis die Frau am ersten Tag der neuen Arbeit die Schwangerschaft offenlegt. Und dann muss er eben das Prozedere des Mutterschutzes durcharbeiten, das eben bis zu einem BV führen kann - welches er wiederum der Krankenkasse darlegen kann/soll/muss.

von Dojii am 03.09.2019, 14:15



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Darauf bezieht sich das: https://m.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Neuer-Job-in-der-Schwangerschaft_890360.htm Ich finde es *halblegal* ..... Die Krankenkasse könnte das ganze anzweifeln. Schwer heben ist ja nicht generell verboten in einer Schwangerschaft. Und der AG müsste ja nachweisen, dass er so gar keine Ersatz Tätigkeit hat. Und was ist, wenn sie krank wird. Dann muss er Lohn zahlen. Eine AU geht einem BV immer vor. Mutterschaftsgeld muss er auch zahlen bei einem Jahresvertrag

Mitglied inaktiv - 03.09.2019, 14:34



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Im deutschen Recht gilt das Unschuldsprinzip. Es gibt einen Arbeitsvertrag, beteuert den Vertrag erfüllen zu wollen und darf nicht. Da soll mal jemand das Gegenteil beweisen... / beweisen das es sich um ein Scheinarbeitsverhältnis handelt.

von HeyDu! am 03.09.2019, 14:46



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Gerade im Link gelesen, die Frau denkt die Tätigkeit ist nicht vereinbar, weiß es aber nicht sicher. Ich lese keinen Betrug heraus.

von HeyDu! am 03.09.2019, 14:49



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Also keine Ahnung wie man da nicht an Betrug denken kann. Sie sagt selbst, sie sucht jetzt wieder Arbeit weil eben schwanger, sprich ohne Schwangerschaft bliebe sie weiter daheim. Er will sie nur einstellen wenn sie nichts kostet, scheint also gar keinen Bedarf an ihrer Arbeitskraft zu haben. Was eh utopisch ist denn Urlaub muss er zahlen. Dann sagt sie selbst, Vertrag wird extra auf die Schwangerschaft befristet. Wäre richtig lustig was wohl passiert wenn das BV nicht bezahlt wird. Oder sie wirklich arbeiten müsste wobei hier die AU schon absehbar ist. Ach ja, würde sie wirklich arbeiten wollen und hätte er wirklich Bedarf, dann sähe die Sache anders aus. So erscheint es das ein Arbeitsplatz extra geschaffen werden soll damit die Allgemeinheit ihr das höhere EG ermöglicht. Vom BV abgesehen.

von Felica am 03.09.2019, 16:28



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

...Vertrag anders? Also, extra für die Schwangerschaft eingestellt und auch der AG spekuliert ja darauf, die MA nicht wirklich arbeiten zu lassen, es ist ja eher eine Gefälligkeit eines Bekannten, der dafür einen Arbeitsplatz auf dem Papier schafft. Das ganze als Konstrukt, um sich ein höheres Elterngeld zu "erwirtschaften".

von Mutti69 am 05.09.2019, 08:28



Antwort auf: Mutterschutzgesetz

Mutti... Ich sehe das wie du... Frau Bader scheint die Frage nicht zu verstehen.... Ich habe die AP aus dem swn forum si verstanden, dass er sie nur einstellt, wenn er keine kosten deshalb hat.. Eben das ein BV folgt....

Mitglied inaktiv - 05.09.2019, 15:42



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Paragraph 8 Mutterschutzgesetz

Guten Tag Frau Bader, ich werde wenn meine Tochter 18 Monate alt ist wieder anfangen zu arbeiten (Erzieherin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in einem kath. Krankenhaus) und bin nun über Paragraph 8 im Mutterschutzgesetz gestolpert! Muss mein Arbeitgeber mir ab 20:00 frei geben, wenn ich meine Tochter noch nachts und zum Einschlafen stille? ...


Mutterschutzgesetz in Betrieb wird nicht eingehalten?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin schwanger und habe leider einige Probleme im Betrieb. Seit mein Chef weiß dass ich schwanger bin (akt. 19.ssw) bin ich quasi schon abgeschrieben, er mochte mich vorher schon nicht sehr, jetzt wahrscheinlich noch weniger. Wir Reden nur das nötigste miteinander, ansonsten bin ich luft. Meine Gefährdungsbeurteil...


Mutterschutzgesetz

Guten Abend, Ich hab eine etwas merkwürdige Frage. Ich bin als Sachverständige für Immobilienbewertung bei einer Bank angestellt. An manchen Tagen bin ich nur im Außendienst, an anderen nur im Büro, meistens ist es jedoch eine Mischung, d.h. Ich habe durchschnittlich 2 Außentermine pro Tag, die ich natürlich mit dem Auto erledige. Nun ist es so, d...


Mutterschutzgesetz

Guten Abend, Der AG ist meines Wissens ja verpflichtet mich von Vorsorgeuntersuchung frei zustellen, sofern diese nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich sind. 1. zählt das auch für den Fall, dass der Arzt keine Termine außerhalb der Arbeitszeit frei hatte? 2. zählt das auch für Termine bei der Hebamme? 3. wie verhält es sich mit Fahr- bzw. ...


Freistellung laut Mutterschutzgesetz

Ist man für die Fahrzeit der Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft auch freigestellt? Dies liest man in verschiedenen Foren bei Rechtsanwälten. Der Paragraph im Gesetzestext ist leider nicht aussagekräftig genug.


Mutterschutzgesetz kirchliche Einrichtung

Hallo, Ich arbeite als Sozialpädagogin in einer Beratungsstelle, die der Kirche angehört. Ich bin ungeplant schwanger geworden. Da ich zwar in fester Partnerschaft aber unverheiratet bin, mache ich mir Sorgen, ob das Mutterschutzgesetz mich umfassend vor einer Kündigung schützt oder ob ich doch gekündigt werden kann, da ich nicht (kirchlich) ver...


Mutterschutzgesetz

Guten Tag, Ich arbeite in einem Büro und zur Zeit fällt extrem viel Arbeit an, die auch nicht weniger wird. Krankheit und Urlaub wird zum größten Teil nicht vertreten, sodass diese Arbeit aufzuarbeiten ist. Es wird auch nicht besser werden mit der Arbeitsbelastung. Gibt es hier eine Möglichkeit eines zum mindest teilweise beschäftigungsverbot...


Mein Arbeitgeber hält sich nicht an das Mutterschutzgesetz

Leider habe ich und eine Kollegin gerade große Probleme mit unserem Arbeitgesber. Wir sind in einer Festanstellung (sozialverischerungsabgaben, Urlaubsanspruch, bezahlte Krankheitstage,..), werden aber nach unserer erbrachter Leistung bezahlt, sprich nur welche Stunden wir geleistet haben bekommen wir vergütet (arbeiten in einem MVZ für Psychothera...


Mutterschutzgesetz

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 8 Woche schwanger. Mein AG erstellt mein Einsatzplan immer wöchentlich. Jetzt hat er mich an einem Tag etwas mehr als 9Std. eingeplant. Ist das rechtens? Zudem entstehen, nicht durch mein verschulden, 20min im Minus. Mein Arbeitgeber sagt, dass diese dann in den nächsten Wochen abgearbeitet werden k...


Bedingt geeignet laut Mutterschutzgesetz

Hallo Frau Bader, Meine Schwester ist Erzieherin und hat keine CMV Immunität. Laut Ihrer Frauenärztin hat sie ein vorläufiges Beschäftigungsverbot und im Brief vom Betriebsarzt steht bedingt geeignet laut Mutterschutzgesetz. Folgendes steht im Brief: Es besteht aufgrund Immunitätslage ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Betreuung von Kin...