Frage:
Mutterschutzgesetz
Angeregt durch eine Frage im SWN hier im RUB:
Wenn eine Schwangere bei einem Bekannten eine Arbeit (befristet über den Zeitraum der Schwangerschaft) annimmt, die Schwangerschaft den zukünftigen AG bekannt ist und im beiderseitigen Einverständnis dann direkt ein BV angestrebt wird, weil die Arbeit ohnehin und bekanntermaßen nicht mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist...
Ist das dann ein Sozialbetrug?
Das war nämlich mein erster Gedanke.
Die Fragestellerin wirft aber in den Raum (Zitat):
„Auf der anderen Seite heißt es ha, dass mir durch die Schwangerschaft keine Nachteile entstehen dürfen. Und ohne Schwangerschaft hätte ich den Job ja auch sofort angenommen...“
Da hat sie auch wieder Recht.
Ich stelle das mal zur allgemeinen Diskussion und freue mich auf die Expertenaussage hierzu.
LG
von
Mutti69
am 03.09.2019, 14:00
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Hallo,
arbeitsrechtlich hat sich das schon vor einigen Jahren geändert.
Eine schwangere Bewerberin, die sich auf eine unbefristete Stelle bewirbt, darf die Frage nach dem Vorliegen einer Schwangerschaft auch dann falsch beantworten, wenn sie die vereinbarte Tätigkeit während der Schwangerschaft wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes nicht ausüben kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2019
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Ich würde sagen nein - also kein Sozialbetrug.
Solange das BV noch nicht besteht, wenn der Job angenommen wird (bspw. allg. BV durch Frauenarzt), besteht ja immer noch die Möglichkeit, dass die Krankenkasse ein vom AG nach Beginn der Arbeitsaufnahme ausgesprochenes BV anzweifelt und aushebeln will.
Der AG muss der Krankenkasse dann auch sicher irgendwie nachweisen, dass tatsächlich keine Ersatztätigkeiten existieren. Und wenn es keine gibt, ist das BV ja auch gerechtfertigt.
Und eine Schwangere muss die Schwangerschaft einem potentiellen neuen Arbeitgeber nicht mitteilen - theoretisch weiß er also von nichts, bis die Frau am ersten Tag der neuen Arbeit die Schwangerschaft offenlegt. Und dann muss er eben das Prozedere des Mutterschutzes durcharbeiten, das eben bis zu einem BV führen kann - welches er wiederum der Krankenkasse darlegen kann/soll/muss.
von
Dojii
am 03.09.2019, 14:15
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Darauf bezieht sich das: https://m.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Neuer-Job-in-der-Schwangerschaft_890360.htm
Ich finde es *halblegal* ..... Die Krankenkasse könnte das ganze anzweifeln. Schwer heben ist ja nicht generell verboten in einer Schwangerschaft. Und der AG müsste ja nachweisen, dass er so gar keine Ersatz Tätigkeit hat.
Und was ist, wenn sie krank wird. Dann muss er Lohn zahlen. Eine AU geht einem BV immer vor. Mutterschaftsgeld muss er auch zahlen bei einem Jahresvertrag
Mitglied inaktiv - 03.09.2019, 14:34
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Im deutschen Recht gilt das Unschuldsprinzip.
Es gibt einen Arbeitsvertrag, beteuert den Vertrag erfüllen zu wollen und darf nicht.
Da soll mal jemand das Gegenteil beweisen... / beweisen das es sich um ein Scheinarbeitsverhältnis handelt.
von
HeyDu!
am 03.09.2019, 14:46
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Gerade im Link gelesen, die Frau denkt die Tätigkeit ist nicht vereinbar, weiß es aber nicht sicher. Ich lese keinen Betrug heraus.
von
HeyDu!
am 03.09.2019, 14:49
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Also keine Ahnung wie man da nicht an Betrug denken kann. Sie sagt selbst, sie sucht jetzt wieder Arbeit weil eben schwanger, sprich ohne Schwangerschaft bliebe sie weiter daheim. Er will sie nur einstellen wenn sie nichts kostet, scheint also gar keinen Bedarf an ihrer Arbeitskraft zu haben. Was eh utopisch ist denn Urlaub muss er zahlen. Dann sagt sie selbst, Vertrag wird extra auf die Schwangerschaft befristet. Wäre richtig lustig was wohl passiert wenn das BV nicht bezahlt wird. Oder sie wirklich arbeiten müsste wobei hier die AU schon absehbar ist.
Ach ja, würde sie wirklich arbeiten wollen und hätte er wirklich Bedarf, dann sähe die Sache anders aus. So erscheint es das ein Arbeitsplatz extra geschaffen werden soll damit die Allgemeinheit ihr das höhere EG ermöglicht. Vom BV abgesehen.
von
Felica
am 03.09.2019, 16:28
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
...Vertrag anders?
Also, extra für die Schwangerschaft eingestellt und auch der AG spekuliert ja darauf, die MA nicht wirklich arbeiten zu lassen, es ist ja eher eine Gefälligkeit eines Bekannten, der dafür einen Arbeitsplatz auf dem Papier schafft. Das ganze als Konstrukt, um sich ein höheres Elterngeld zu "erwirtschaften".
von
Mutti69
am 05.09.2019, 08:28
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz
Mutti... Ich sehe das wie du...
Frau Bader scheint die Frage nicht zu verstehen....
Ich habe die AP aus dem swn forum si verstanden, dass er sie nur einstellt, wenn er keine kosten deshalb hat.. Eben das ein BV folgt....
Mitglied inaktiv - 05.09.2019, 15:42