Hallo,
hab eine Frage wegen der Mutterschutzfrist...
Bin seit dem 06.08. in Mutterschutz, ET war der 18.09.08.
Ende des Mutterschutzfristes sollte der 12.11.08 sein.
Habe von der Krankenkasse die 6 Wochen vorher und die 8 Wochen danach in 2 Beträgen erhalten.
Von der Arbeitsstelle habe ich anteilig bis zum 12.11.08 mein Gehalt bekommen. Soweit so gut.
Habe aber meinen Sohn 15 Tage vorher bekommen, nämlich am 03.09.08.
Steht mir dann nicht 15 Tage länger Gehalt zu??
Ich hätte dann ja meine 6 Wochen vorher nicht voll ausgeschöpft.
Was passiert nun???
Habe ich das Recht 15 Tage länger Gehalt zu bekommen oder stehen mir dann zusätzlich Urlaub zur Verfügung???
lg
Zara
Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 21:55
Antwort auf:
Mutterschutzgeld, Dauer & Geburt
Hallo,
Sie bekommen 14 Wochen Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2008
Antwort auf:
Mutterschutzgeld, Dauer & Geburt
Früher hätte Dir der verfühte ET eine Kürzung der NMuSchu-Zeit eingebracht.
Heutzutage hast Du auf jeden Fall 14 Wochen MuSchu.
Also eben bis zum, 12.11.08.
Was ich nicht verstehe: warum meinst Du, daß Du 15 Tage LÄNGER Gehalt bekommen solltest?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 22:44
Antwort auf:
Mutterschutzgeld, Dauer & Geburt
Versteh ich auch nicht: Du hast doch Deine kompletten 14 Wochen Mutterschutz gehabt - wo ist das Problem? Das was durch die vorzeitige Geburt an Mutterschutz vorne wegfiel ist hinten dran gehängt worden; vollkommen korrekt.
Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 23:08