Hallo,
mein Sohn wird im Juli 3 Jahre alt und ich bin bis dorthin im Erziehungsurlaub. Im Moment arbeite ich in einem anderen Betrieb auf 400 Euro-Basis und bin in der 6 SSW. Meine 1. Frage: Steht mir auch bei dieser geringfügigen Beschäftigung Mutterschutz zu und muss ich diesen auch einhalten? Meine 2. Frage: mein zweites Kind wird im August zur Welt kommen. Eigentlich wollte ich bei meinem alten Arbeitgeber nicht mehr arbeiten. Kann ich diesen Monat irgentwie überbrücken, dass ich dann trotzdem Anspruch auf Erziehungsurlaub habe oder ist es einfach sinnvoller, zu kündigen? Aber da stellt sich dann die Frage ob man überhaupt schwanger kündigt?! Diese Situation bereitet mir im Moment ziemliches Kopfzerbrechen und es wäre nett, wenn mir rasch jemand weiterhelfen könnten. Vielen Dank schon mal! Melanie
Mitglied inaktiv - 05.01.2004, 22:11
Antwort auf:
Mutterschutz während Teilzeitjob und andere Fragen rund ums Arbeiten während SS
Hallo,
1. JA
2. Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden.
Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2004