Meine Schwester ist schwanger (TERMIN !14.07.02). Sie möcht nun gerne wissen, wann Ihr Mutterschutzurlaub beginnt. Wie ist das mit dem normalen Urlaub? Zählen die 8 Wochen nach der Entbindung noch mit hinein oder nur der Urlaub, der vor dem Termin ist?
Danke und liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 10.01.2002, 21:00
Antwort auf:
Mutterschutz urlaub
Liebe Michelle,
man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17, Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2002
Antwort auf:
Mutterschutz urlaub
Hallöchen Michelle,
nach meinen Berechnungen hat Deine Schwester ihren letzten Arbeitstag am 31.05.02. Und für den Urlaubsanspruch musst Du die 8 Wochen nach der Geburt mit einrechnen. Allerdings habe ich gelesen, dass es nur für volle Monate Urlaub gibt, also wäre bei Deiner Schwester der September nicht mit anrechenbar. Aber da bin ich mir nicht gaz sicher.
LG Jana
Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 15:25