Sehr geehrte Fr Bader,
Ich stehe auf dem Schlauch und online werde ich nicht schlau drauß.
Mein ET war 03.05.17
Tatsächlicher geburtstermin 07.05.17
Mutterschutz fing am 22.03.17 bis 02.07.17
Wie berechne ich jetzt mein Urlaub?
Normal hab ich 30Tage im Jahr.
Rechne ich bis Mutterschutz Anfang 22.3.17 dann wären es 6 1/2Tage
Oder bis Geburt 07.05.17 dann wären es 10 1/2Tage
Oder bis zum Ende des Mutterschutz 02.7.17 dann wären es 15 Tage
Können Sie mir weiter helfen?
Vielen dank für ihre Mühe LG Catharina
von
Mukki190589
am 01.01.2018, 15:35
Antwort auf:
Mutterschutz und Urlaub
Hallo,
Sie haben Urlaubsanspruch anteilig für jeden Monat, den Sie nicht voll in EZ sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2018
Antwort auf:
Mutterschutz und Urlaub
Bist du seit 03.07.2017 in Elternzeit? Dann hast du noch für den ganzen Juli anteilig Urlaub, also 7/12 vom Jahresurlaub. Wobei halbe Tage aufgerundet werden.
Mitglied inaktiv - 01.01.2018, 15:44
Antwort auf:
Mutterschutz und Urlaub
Du hast vollen Urlaubsanspruch für Januar bis Juli - jeden Monat wo du mindestens einen Tag nicht in EZ warst sondern noch in Mutterschutz, erhöht den Urlaubsanspruch um 1/12tel.
Mitglied inaktiv - 01.01.2018, 15:46