Hallo, ich hab eine Frage zu einem ganz verzwickten Fall. Also mein Sohn wurde am 20.02.2000 geboren. Ich habe einen dreijährigen Erziehungsurlaub beantragt. Bin aber vorzeitig wieder auf 16 Stunden pro Woche zurück (03.2002). Im Dezember 2002 wurde unser Niederlassung geschlossen. Ich bin zurück in den Erziehungsurlaub bis zum 19.02.2003. Ich habe dann eine Kündigung zum 31.03.2003 erhalten. War zu diesem Zeitpunkt aber schon wieder schwanger. Ich teilte dies meinem Arbeitgeber mit und dieser stellte den Antrag auf Kündigung beim Gewerbeaufsichtsamt. Jetzt habe ich vor kurzem vom Gewerbeaufsichtsamt die Zustimmung zur Kündigung erhalten. Aber mein Arbeitgeber hat mir noch keine neue Kündigung geschrieben. Also bin ich doch noch angestellt. Ich hab bisher auch jeden Monat mein Gehalt bekommen. Jetzt beginnt aber am 14.07.2003 der Mutterschutz. Wie geht es jetzt weiter. Wer bezahlt daas Mutterschaftsgeld. Beantrage ich jetzt noch Erziehungurlaub oder ... Bin ein bisschen planlos. Möchte nichts vergessen. Sorry, ist ein bisschen lang geworden, und ich hoffe verständlich. Vielen Danke für einen Antwort. LG Sabine
Mitglied inaktiv - 01.07.2003, 11:36