Da sich bei mir Mutterschutz und Erziehungsurlaub vom 1.Kind überschneiden, bekomme ich vom AG ja auch für die Zeit nach Erziehungsurlaub wo ich noch Mutterschutz habe das Gehalt abzgl.der 13 Euro Geldvon der KK. Teilt die Krankenkasse dem Arbeitgeber mit für welchen Zeitraum welche Ansprüche für mich bestehen? Oder muß ich mich selbst darum kümmern, daß mein AG zahlt? Ich glaube mein AG kennt sich da gar nicht aus. Jedenfals sagen die, daß es nicht stimmt, das man 14 Wochen Mutterschaftsgeld bekommt, wenn das Kind z.B. 2-3 Wochen eherkommt. Die KK würde das auch sagen. Wie läuft das denn nun? Glauben Sie es reicht wenn ich meine Arztbescheinigung bei der KK einreiche und abwarte? Nina
Mitglied inaktiv - 24.09.2002, 23:31