Mutterschutz und Geld vom AG und KK

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz und Geld vom AG und KK

Da sich bei mir Mutterschutz und Erziehungsurlaub vom 1.Kind überschneiden, bekomme ich vom AG ja auch für die Zeit nach Erziehungsurlaub wo ich noch Mutterschutz habe das Gehalt abzgl.der 13 Euro Geldvon der KK. Teilt die Krankenkasse dem Arbeitgeber mit für welchen Zeitraum welche Ansprüche für mich bestehen? Oder muß ich mich selbst darum kümmern, daß mein AG zahlt? Ich glaube mein AG kennt sich da gar nicht aus. Jedenfals sagen die, daß es nicht stimmt, das man 14 Wochen Mutterschaftsgeld bekommt, wenn das Kind z.B. 2-3 Wochen eherkommt. Die KK würde das auch sagen. Wie läuft das denn nun? Glauben Sie es reicht wenn ich meine Arztbescheinigung bei der KK einreiche und abwarte? Nina

Mitglied inaktiv - 24.09.2002, 23:31



Antwort auf: Mutterschutz und Geld vom AG und KK

Liebe Nina, also: im EU vom ersten ein zweites Kind? Dann gibt es keinen AG-Anteil. Nur, wenn der Ag im Mutterschutz oder vorher endet. Den Rest (=13 Euro/ Tag) muss man bei der KK beantragen Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2002



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