Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet zum 27.04.2016. Der errechnete Entbindungstermin ist der 18.07.2016. Seit dem 09.01.2016 befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Der Mutterschutz beginnt laut KrankenKasse am 06.06.2016. Nach Auskunft meiner Krankenkasse habe ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, weil die Frist vergangen iSt. Wie soll ich die zeit vom 28.04.- 05.06. 2016 überbrücken? Antrag auf Alg1 stellen ist unrealistisch weil ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müsste. Dies geht nicht da ich eine Risikoschwangerschaft habe. Welche Möglichkeiten habe ich, um nicht in finanziell Notlage zu geraten? Ich bin nicht verheiratet. Wäre es möglich das beschäftigtigunsverbot zu beenden und AU bis zum Eintritt der Muschschutz zu nehmen? Ginge das? Damit ich nicht mittellos bin? Oder soll ich klage gegen meinen Arbeitgeber einreichen ? Ich bin wirklich aufgeschmissen, denn ich weiß nicht was ich tun soll . Über eine Beratung Ihrerseits wäre ich sehr dankbar. Mfg
von
justina_de
am 14.03.2016, 12:34
Antwort auf:
Mutterschutz nach Beschäftigungsverbot
Hallo,
verstehe ich nicht.
Der Vertrag war befristet u ist ausgelaufen.
Danach, schwanger oder nicht, müssen Sie sich (Frist 3 Mo vor Beendigung) bei der Agentur f Arbeit melden. Dann bekommen Sie ARbGeld 1 - warum sind Sie schwanger nicht vermittelbar?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2016
Antwort auf:
Mutterschutz nach Beschäftigungsverbot
Klage gegen den AG ? Weswegen, befristete Verträge laufen ganz legal aus.
Das Arbeitsamt muss zahlen, da wurde einiges geändert.
Hast Du Dich da schon arbeitsuchemd gemeldet?
Das hättest Du bis zum 27. Januar machen müssen.
Wenn nicht bekommst Du eh eine Sperre.
Bleibt also das Einkommen des Partners oder H4, Wohngeld.
von
Sternenschnuppe
am 14.03.2016, 12:40
Antwort auf:
Mutterschutz nach Beschäftigungsverbot
Ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet, weil ich davon ausgegangen bin ( und immer noch davon ausgehe), dass sie Krankenkasse Krankengeld zahlt aufgrund des Beschäftigungverbotes. Nun interessoder mich, ob das möglich ist, denn theoretisch ist das machbar. Viele Frauen beziehen Krankengeld bis zur Geburt.
von
justina_de
am 14.03.2016, 13:33