Hallo Frau Bader!
Hier nochmal die "verloren" gegangene Frage:
Bin Erzieherin und werde aus beruflichen Gründen meines Mannes in eineigen Monaten in ein anders Bundesland ziehen. Davon weiss auch schon mein Arbeitgeber.
Wenn ich bald schwanger werde und möchte bis Mutterschutz arbeiten,
-muss ich dann trotzdem kündigen wenn ich dann umziehe???
- oder einen 2.Wohnsitz beantragen in der jetzigen Stadt???
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 02.03.2004, 11:24
Antwort auf:
Mutterschutz bei Umzug
Hallo,
am sinnvollsten kündigen Sie frühstens zum Ende der Elternzeit.
Dann haben Sie trotz Umzug KK-Schutz und sind auch sonst auf der sicheren Seite.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2004
Antwort auf:
Mutterschutz bei Umzug
Hallo!
Wenn Du bis zum Mutterschutz bei Deinem alten AG arbeitest, brauchst du nicht zu kündigen. Du gehst normal in den Mutterschutz und die anschließende Elternzeit. Das mußt Du beim AG beantragen.
Wer weiß, was nach der Elternzeit ist; wo Dein Mann dann arbeitet z.b.!
So hälst Du Dir diese Arbeitsstelle erst einmal frei und bist auch weiterhin vom Ag versichert!
LG
Bianca
Mitglied inaktiv - 02.03.2004, 14:24