Unser Kind kam genau drei Monate zu früh zur Welt. Jetzt hab ich gelesen, dass sich die Mutterschutzfrist in solchen Fällen auf 12 Wochen nach der Geburt verlängert. Würde das nicht bedeuten, dass die Frauen in solchen Fällen einen finanziellen Nachteil erleben, da ja dann, wie es bei uns der Fall ist, trotz der verlängerten Frist auf 12 Wochen ganze zwei Monate Gehalt/Lohnfortzahlung verloren gehen? Gibt es da keine rechtliche Regelung, dass es irgendwie einen Ausgleich gibt? Für die Frühgeburt ist ja nun nicht die Mutter verantwortlich, gerät aber dadurch in finanzielle Nachteile.
Mitglied inaktiv - 02.04.2008, 15:22