Hallo, ich bin alleinerziehend, im 3-jährigen Erziehungsurlaub mit meinem Sohn (Arbeitsstelle ist noch erhalten), bekomme Sozialhilfe und bin wieder schwanger. Mitte Juli endet der Erziehungsurlaub und Ende Juli kommt das Baby, also überschneiden sich Erziehungsurlaub und Mutterschutz. Die Krankenkasse bezahlt ihren Anteil an Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber nicht mit der Begründung, ich hätte ja zwischenzeitlich nicht gearbeitet. Ist das rechtens? Und soll ich das Erziehungsgeld ab der Geburt beantragen oder ab Ende der Schutzfrist und Anfang der Elternzeit? Gruß und vielen Dank, Tanja
Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 16:23