Hallo Frau Bader, normalerweise habe ich einen 25-Stunden-Arbeitsvertrag und arbeite auch in Teilzeit 25 Stunden. Aufgrund enormer Mehrarbeit wurde mein Vertrag befristet vom 01.01.20 bis 31.05.20 auf 32 Stunden erhöht. Ab 01.06. würde quasi wieder mein 25-Stunden-Vertrag gelten. Nun werde ich ab genau 01.06. in Mutterschutz sein. Wonach wird das Mutterschaftsgeld berechnet? Nach den letzten 3 Monaten? Dann wäre das das höhere Entgelt auf Basis von 32 Stunden. Würde man das zum Ansatz bringen, auch wenn dieser Vertrag befristet war? Würde ich dann quasi für die gesamte Mutterschutz-Zeit noch das Geld auf Basis von 32 Stunden erhalten? Danke Ihnen!
von juliane-marie am 03.05.2020, 17:09