Hallo Frau Bader, ganz ehrlich, ich habe die Suchfunktion benutzt aber auf meine Frage keine Antwort gefunden, daher Frage zum Mutterschaftsgeld die x-Millionste ;-) Ich bin noch in Elternzeit für meinen ersten Sohn bis einschl. 2.5.2009 Der 3.5.2009 ist ein Sonntag Ab dem 4.5.2009 bin ich im Mutterschutz für mein zweites Kind Während der Elternzeit habe ich einige Monate TZ gearbeitet, jedoch seit dem 3.5.2008 nicht mehr. Meine Frage: Habe ich zusätzlich zu den 13 Euro am Tag Anspruch auf Zuzahlung vom AG, obwohl ich zwischen Elternzeit für Kind 1 und Mutterschutz für Kind 2 nicht arbeiten war? Diese frage konnte mir bisher noch niemand wirklich beantworten. Es liegt ja nur ein Tag zwischen EZ und Mutterschutz, dazu ist dies halt ein Sonntag, an dem ich ohnehin nicht arbeiten gehen KANN. Wie sieht es außerdem aus mit meinem Urlaubsanspruch, den ich ja für 14 Wochen Mutterschutz dieses Jahr habe? Was habe ich da für Rechte? Klingt zwar vom Timing her sehr konstruiert, ist aber tatsächlich genau so "perfekt" getimt wie beschrieben.... Vielen Dank für Ihre Antwort! Liebe Grüße Saskia
Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 23:47