Liebe Frau Bader, Ich bekomme mein zweites Kind kurz nach Ende der Elternzeit für mein erstes Kind. Der Mutterschutz beginnt noch während der Elternzeit. Normalerweise hätte ich dann wieder sozialversicherungspflichtig 32h/Woche gearbeitet. Steht mir Mutterschaftsgeld zu wenn ich mich in der Elternzeit befinde (ich arbeite währenddessen auf Minijob-Basis)? Wie hoch wäre es? und wie sieht es nach deren Ende aus, wenn ich eigentlich wieder arbeiten müsste, aber durch den neuen Mutterschutz nicht darf? Vielen Dank für die Antwort, fafine
Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 12:48