Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe ein folgendes Problem.
Bis zum 27.04.2014 bin ich in Elternzeit für mein erstes Kind. Inzwischen bin ich aber schwanger geworden. Mein Mutterschutz für das zweite Kind beginnt am 01.05.2014. Theoretisch musste ich ab dem 28.04.2014 wieder arbeiten. Leider musste ich vor zwei Wochen erfahren haben, dass die Abteilung, in der ich arbeite, im nächsten Monat geschlossen wird. Somit wird meine Arbeitsstelle abgeschafft. Mein Arbeitgeber kann mir leider keine andere Arbeitsstelle anbieten, so dass ich in absehbarer Zeit mit einer Kündigung auf jeden Fall rechnen muss. Frühestens am 28.04.2014, nehme ich an.
Meine Frage betrifft jetzt meinen Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld.
Was ist jetzt mit den drei Tagen, das heißt den 28.04., 29.04. und 30.04.2014, an denen ich theoretisch arbeiten sollte und ich nicht geschützt bin? Dürfte mir in dieser Zeit gekündigt werden?
Was ist jetzt mit dem Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Bekomme ich auch in meinem Fall den Arbeitgeberzuschuss? Oder kann er mir das verweigern?
Für Ihre Hilfe werde ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christina
von
Christina80
am 19.01.2014, 21:06
Antwort auf:
mutterschaftsgeld, wenn 2. kind während elternzeit kommt
Hallo,
1. Nein, Sie sind ja schwanger. Man kann aber mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen.
2. Wenn der Vertrag weiter besteht, ja
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2014
Antwort auf:
mutterschaftsgeld, wenn 2. kind während elternzeit kommt
Du bist schwanger, und somit geschützt.
Im Mutterschutz von Kind 1 hast Du auch Urlaub erworben.
Perfekte Situation also um 3 Tage davon zu nehmen.
Wie lange hattest Du denn Elternzeit ? Wenn es 2 Jahre waren kannst Du auch die 3 Tage noch Elternzeit anmelden und den Rest vom 3. Jahr übertragen lassen.
Finanziell wäre der Urlaub besser.
von
Sternenschnuppe
am 19.01.2014, 21:36
Antwort auf:
mutterschaftsgeld, wenn 2. kind während elternzeit kommt
Und für das Mutterschaftsgeld:
Egal, ob du um die drei Tage verlängerst oder Urlaub nimmst, du bekommst das Geld, was du ohne Mutterschutz verdienen würdest. Hast du also einen Vollzeitvertrag, dann Vollzeit-Mutterschaftsgeld (bei Teilzeit, eben Teilzeit-Mutterschaftsgeld).
(ich würd auch mit Urlaub überbrücken, denn kündigen kann er nicht)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.01.2014, 07:39