die kasse zahlt ja mindestens die 14 wochen auch wenn zwergi früher kommt! muss der arbeitgeber auch die 14 wochen zahlen oder wird der zuschuss von dem taggenau berechnet?
mein ag will leider nichts zahlen und deshalb habe ich einen brief fertig gemacht wo genau drin steht wieviel er mir pro tag aufstockend zu dem was ich von der kasse kriege zahlen muss. ausserdem habe ich mir vom amt für arbeitsschutz ein schreiben schicken lassen wo es genau drinsteht das sie zahlen muss und ich habe einen ausdruck aus dem muschu gesetz dazu gelegt! nun weiß ich nicht für welchen zeitraum mein ag bezahlen muss!?
von
kitkat170583
am 17.06.2012, 12:19
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Mutterschaftsgeld vom AG!?
Hallo,
der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld was genau in der Zeit gezahlt werden, in der auch das Geld von der Krankenkasse geleistet wird.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2012
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Mutterschaftsgeld vom AG!?
Guck mal in das Mutterschutzgesetz unter § 14, da ist das in Satz 1 definiert.
Ist ja nett, dass das AfA Dir ein Schreiben dazu fertig gemacht hat... Wie kommt man an so etwas ran?
von
Sonni74LS
am 17.06.2012, 13:21
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Mutterschaftsgeld vom AG!?
aber kriege ich auch die vollen 14 wochen bezahlt wenn ich nun 2 wochen vor et entbinde? da steige ich nicht so ganz durch bei dem bürokraten kauderwelsch. von der krankenkasse, ja! das weiß ich aber auch von meinem arbeitgeber? ich habe mir §13 und 14 schon vor einiger zeit ausgedruckt um das meinem ag zukommen zu lassen.
ich habe bei der behörde für gesundheit und verbraucherschutz (abteilung amt für arbeitsschutz) angerufen weil ich eine frage wegen krankengeld und der höhe des muschu geldes von kasse und ag hatte. die dame musste sich ersteinmal selber schlau machen und hat mich dann am nächsten tag zurück gerufen. habe sie dann gebeten das schriftlich zusammen zu fassen und das hat sie mir dann per e-mail zugeschickt. fertig!
von
kitkat170583
am 17.06.2012, 13:31
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Mutterschaftsgeld vom AG!?
Also, wenn Du z.B. 2 Wochen vor ET schon entbindest, dann werden diese Dir dann fehlenden Wochen an die Mutterschutzfrist "hinten drangehängt" so dass Du auf jeden Fall immer auf die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen insgesamt kommst.
Zitat: Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. (MuSchG § 6)
Dein AG muss zahlen... wie kommt der drauf, dass er sich weigern könnte???
von
Sonni74LS
am 17.06.2012, 13:38
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Mutterschaftsgeld vom AG!?
weil ich seit oktober krankengeld bezogen habe und er somit die letzten monate ja auch mein gehalt nicht zahlen musste. deswegen war ich etwas verunsichert und habe beim amt für arbeitsschutz angerufen. nachdem ich nämlich mein muschu geld von der kasse bekam (13 euro pro tag) war ich schon etwas verzweifelt. davon kann man ja nicht leben. mit dem krankengeld war es ja schon knapp aber das war ja nur die hälfte vom krankengeld was ich nun bekam!
von
kitkat170583
am 17.06.2012, 16:53