Frage: Mutterschaftsgeld trotz Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Problem bzw mache ich mir schon Gedanken wie es bei mir und meiner Familie weitergeht: zur Zeit bin ich noch in Elternzeit, diese läuft jedoch am 29.03.2019 aus. Da ich vorher nicht berufstätig gewesen bin, müsste ich mich ab da wieder arbeitslos bzw arbeitssuchend melden. Ein kleiner Anspruch an Arbeitslosenzeit müsste mir noch zustehen. Jedoch bin ich aktuell wieder schwanger mit Entbindungstermin 07.05.19. Somit würde rein theoretisch am 24.03. mein Mutterschutz beginnen. Wie muss ich mich verhalten bzw was muss ich zu gegebener Zeit beantragen um nicht zum Beispiel ohne Krankenversicherung dazustehen?

Mitglied inaktiv - 31.08.2018, 05:09



Antwort auf: Mutterschaftsgeld trotz Elternzeit

Hallo, Sie haben keinen AG? Dann haben Sie auch keine EZ. Ich würde mich schnellstens bei der AfA melden - ob Sie tatsächlich 3 Jahre freigestellt sind (von Bundesland zu Bundesland verschieden). Wihtig ist, dass Sie ekien BV bekommen - dann das bedeutet, keine Leistungen von der AfA zu erhalten, auch keine KK. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2018



Antwort auf: Mutterschaftsgeld trotz Elternzeit

Wo hast du Elternzeit gemeldet, wenn du vorher nicht berufstätig gewesen bist? Ohne AG hat man keine Elternzeit. Wie alt ist denn dein Kind? Bekommst du noch Elterngeld?

von malini am 31.08.2018, 08:15



Antwort auf: Mutterschaftsgeld trotz Elternzeit

Hast du eine Kinderbetreuung? Wie alt ist das erste Kind? EZ hattest du wirklich keine, Du bist aktuell nur Hausfrau. Evtl eben falls du es noch bekommst,. mit EG-Bezug. Läuft das EG aus, endet auch deine Krankenversicherung sofern du das noch bekommst. Dann müsstest du dich entweder selbst versichern oder falls verheiratet, dich über deinen Mann versichern. Alternative, Du meldest dich Arbeitslos und Arbeitssuchend und bekommst ALG1, das geht aber nur wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. ALG1 würde dann mit 0 € in das neue EG einfließen. genau wie alle Monate die du spätestens nachdem dein erstes Kind 14 Monate alt geworden ist kein Einkommen hattest. Mutterschaftsgeld bekommst du nur wenn du grundsätzlich Anspruch auf ALG1 hast und selbst Pflichtmitglied in der Krankenversicherung bist. Mein Rat wäre, falls Kind älter wie ein Jahr, such dir wenn irgendwie möglich, jetzt einen Job. Falls Kind im März19 erst ein Jahr alt wird, kümmere dich um eine Kinderbetreuung und melde ich beim Arbeitsamt. Denke dran das du rechtzeitig die Mutterschutzmeldung machst bei der KK und dem Amt, also 6 Wochen vor Geburt. Um EZ muss du dich wie gesagt nicht kümmern, weil du die faktisch nicht hast ohne AG.

von Felica am 31.08.2018, 09:05



Antwort auf: Mutterschaftsgeld trotz Elternzeit

Solltest du noch EG bekommen, denke dran Einkommen wird auf dieses angerechnet. Also dann gezielt deshalb erst noch einmal nachfragen.

von Felica am 31.08.2018, 09:05



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