Sehr geehrte Frau Bader,
meine 3jährige Elternzeit des ersten Kindes endet im April 2013. Unser zweites Kind wird im Sept. 2012 geborgen. Ich arbeite seit Mai 2011 bei einem anderen Arbeitgeber (Mai2011-Sept.2011- 400Euro-Job, seit Okt. 2011 Teilzeit 19 Std/wöchtl.)
Verstehe ich das richtig, dass ich Mutterschaftsgeld nur von der Krankenkasse bekomme?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
von
Dane01
am 23.04.2012, 18:15
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in Elternzeit
Hallo,
ich geh mal davon aus, dass die Teilzeit bei dem anderen Arbeitgeber auf die Elternzeit befristet ist. wenn es sich hierbei jedoch um einen sozialversicherungspflichtigen Job handelt, können Sie für die Teilzeit Mutterschaftsgeld erhalten.
Bei Ihrem Arbeitgeber sind Sie während des neuen Mutterschutzes ja noch in Elternzeit, dann bekommen Sie nur den Anteil der Krankenkasse.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.04.2012
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in Elternzeit
Ich meine, du müsstest auch Mutterschaftsgeld (Aufstockung bis zum Teilzeitgehalt) von deinem neuen/anderen AG bekommen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.04.2012, 19:26