Hallo,
ich kann einfach keine eindeutige Antwort auf meine Frage zum Mutterschaftsgeld finden und hoffe, daß Sie mir weiterhelfen können.
Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Und wenn ja, wer ist für mich zuständig?
Ich bin seit Januar arbeitslos gemeldet, die Kosten für meine Krankenversicherung trägt also momentan das Arbeitsamt. Das Arbeitsamt sagt, sie zahlen Arbeitslosengeld nur bis zum Beginn des Mutterschutzes (Ende Mai).
Gelte ich nun als Vollzeit-Hausfrau und habe keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder habe ich irgendwas mit der Einmalzahlung von € 210,- vom Bundesversicherungsamt zu tun oder zahlt die Krankenkasse?
Ich hoffe, Sie können mir in diesem Rechts-Dschungel weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus.
Lumaya
Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 17:05
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
meine Vorrednerinnen haben recht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2010
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit
die Krankenkasse da du ja Arbeitslosengeld erhältst
Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 17:17
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Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
bekommst Du Arbeitslosengeld 1? Wenn ja, dann bekommst Du Mutterschaftsgeld in Höhe Deines Arbeitslosengeld.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 19:08
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit
Genau, und die Krankenkasse "holt" sich die Daten (Höhe des Tagessatzes) vom Arbeitsamt. Du musst es lediglich beantragen, erstmal vor der Geburt und danach nochmal mit der Geburtsurkunde. Auf der Webseite deiner Krankenkasse sollte es dafür Formulare zum download geben...
Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 09:04