Hallo Frau Bader, nachdem ich heute den Bescheid für das Mutterschaftsgeld erhalten habe, muß ich doch eine wichtige Frage los werden. Fall: Bin seit 5 Jahren als "Geringverdienerin" 400 € in einer Anwaltskanzlei beschäftigt. Seit Beginn der Mutterschutzfrist am 27.03.2005 bin ich nun zuhause. Mein Chef erklärte mir, er habe sich erkundigt. Lezter Zahltag sei der 27.03 für ihn. Also bekam ich im März 2005 meine letzten 400,-- €. Habe mich auf die Aussage meines Chefs (RA) verlassen. Heute habe ich den Bescheid der BFA erhalten in dem steht wörtlich: Sofern Ihr Nettoverdienst den Betrag von 13 € kalendertäglich übersteigt, erhalten Sie während der Schutzfristen von IHrem Arbeitgeber den Unterschiedsbetrag zu Ihrem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt als Zuschuss. Ich verstehe dass nun so, dass mir für April, Mai und Juni (Ende der Schutzfrist 3.7.2005) jeweils weiterhin 400,-- € abzüglich der Einmalzahlung von 210,-- € durch die BfA zustehen. Stimmt das so??? Wäre ja auch logischer, denn "normal Arbeitende" bekommen ja auch ihr Gehalt abzüglich der Zahlungen der Krankenkassen weiter gezahlt. Danke für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 17:32