Hallo! vor ca 3 Monaten habe ich den Antrag auf die Bewiligung der Mutter-Kind-Kur beantragt, natürlich habe ich eine Ablehnung bekommen, darauf hin habe ich einen Wiederspruch geschrieben - als Antwort bekam ich - es handelte sich um eine Anhörung und keine Ablehnung- nun wenn man schreibt " leider kann die KK die Kosten für ... nicht übenehmen " - versteht man daraus dass es sich um eine Ablehnung handelt. So habe ich es auch schon vor 4 Jahre bei dem ersten Antrag bekommen. Jetzt bekam ich einen Brief es wird zu eine Vorladebratung von der MDK an einem bestimmten Tag kommen - was bedeutet das für mich - den die Sachbearbeiterin der KK hat mir schon telefonisch gesagt mir steht es nicht zu - es reicht nicht aus - als Hausfrau und Mutter muss man diese Aufgaben beweltigen können ohne Psychosomatische Beschwerden zu haben uzw. - ich fand es zimlich depremieren - und verstehe nichts mehr ... Was kann ich da noch tun?
von bea72 am 11.08.2011, 22:14