Hallo Frau Bader, ich hatte ja vor einigen Tagen wg meinem AG geschrieben, der mir Urlaub wg vorangegangener AU gestrichen hat. Nun habe ich nach 4 Monaten die Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur erhalten. Da ich in der 14. Woche schwanger bin, möchte ich diese auch so schnell wie möglich antreten. Der nächste freie Termin wäre vom 22.11.06-13.12.06. Anschließend hätte ich noch 1 Woche Urlaub (für den mir die Streichung angedroht wurde, wenn ich wieder krank werde). Darf der AG den Kur-Termin (aus betrieblichen Gründen?) ablehen, da er zu kurzfristig ist oder hat er dort kein Mitsprachrecht? Wie sieht es mit dem anschliessenden Urlaub aus - darf er mir den dann auch wieder streichen? Vielen Dank schon im voraus für die Antwort :-)
Mitglied inaktiv - 17.10.2006, 17:11