Hallo Frau Bader,
mein Arbeitgeber möchte gerne das ich im Schichtdienst 08.-12.00 UHr und 14.-18.00 Uhr nach der Elternzeit arbeite. Das ist wegen der Kinderkrippe die bis 14.00 UHr geöffnet hat, nicht möglich. Jetzt möchte ich die Elternzeit auf das 3. Jahr verlängern und mir für die Zeit eine andere Stelle (nicht in der selben Branche) suchen, wenn mein Arbeitgeber mir die Vormittagszeit nicht anbieten kann oder will.
Muss mir der Arbeitgeber die Zustimmung dafür, natürlich schriftlich, geben oder kann er das auch ablehnen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
GLG Rebecca
von
Rebecca1975
am 08.01.2012, 11:13
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber zustimmen wenn ich in der Elternzeit arbeiten möchte?
Hallo,
1. Sie haben einen Anspruch auf Verlängerung der EZ, wenn Sie anfangs mind. 2 J. beantragt hatten
2. Der AG muss bei TZ in einem anderen Betrieb gefragt werden, darf aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen.
3. Der AG sollte die TZ an die Krippe anpassen, wenn keine betrieblichen Belange entgegenstehen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2012
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber zustimmen wenn ich in der Elternzeit arbeiten möchte?
Hallo Rebecca,
gemäß BEEG gilt: Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
Also, frag schriftlich per Einschreiben/Rückschein bei Deinem Arbeitgeber an und warte auf seine Information.
Viel Glück
Gruss, Sonja
von
Sonni74LS
am 08.01.2012, 11:42