Muss man eine Tagesmutter als Alternative zum Kindergarten akzeptieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss man eine Tagesmutter als Alternative zum Kindergarten akzeptieren?

Hallo Frau Bader, wir wohnen in einer Kleinstadt in NRW im Kreis Recklinghausen. Unsere Tochter wird im März 2 Jahre alt. Zu Beginn des Kindergartenjahres 2019 / 2020 wäre sie dann ca 2,5 Jahre alt. Leider haben wir jetzt im zweiten Jahr in Folge keinen Kindergartenplatz bekommen. Auf der Anmeldung bei der Stadt (zentrales Anmeldeverfahren) haben wir NICHT angekreuzt, dass für uns die Tagespflege als Alternative in Frage kommt. Letztes Jahr haben wir die Absage ganz sportlich hingenommen und meine Elternzeit um ein Jahr verlängert. Jetzt ist unsere Tochter aber absolut "kindergarten-reif" und wir finden es sehr ungerecht, dass sie keinen Platz bekommen hat. Schließlich hat sie genau den gleichen Anspruch auf Betreuung wie jedes andere Kind an dem 1. Geburtstag. Ein Brief an die Bürgermeistern und ans Jugendamt haben uns zwar viel Verständnis und warme Worte, aber weiterhin keinen Platz gebracht. Wir spielen mit dem Gedanken, einen Kindergartenplatz einzuklagen. Natürlich wäre das die letzte Option, aber im Notfall würden wir es tun. Leider haben wir keine Rechtschutzversicherung und müßten die Kosten für einen Anwalt selbst übernehmen. Es wird jedoch häufig berichtet, dass Städte Kindergartenplätze geschaffen haben (Überbelegung), nachdem ein Brief vom Anwalt mit Androhung auf Klage kam... Jetzt unsere Frage: haben wir eine Chance auf Erfolg? Denn wenn man uns alternativ eine Tagesmutter anbieten kann (was auch geschehen ist) und die Stadt dann ihrer Pflicht nachgekommen ist, wäre die Klage Zeit- und Geldverschwendung!? Im laufenden Kindergartenjahr wird sie allerdings drei. Ab dann haben Kinder ein uneingeschränktes Recht auf einen Kindergartenplatz. Richtig? In keinen Fall möchte ich hier eine Diskussion anregen, über das Thema welche Form der Betreuung die Beste ist. Die Tagespflege hat absolut ihre Berechtigung und es gibt tolle Tagesmütter. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Liebe Grüße

von AnnaTotte am 06.03.2019, 14:11



Antwort auf: Muss man eine Tagesmutter als Alternative zum Kindergarten akzeptieren?

Hallo, das regelt § 24 SGB VIII: (3) 1Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. 2Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. 3Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2019



Antwort auf: Muss man eine Tagesmutter als Alternative zum Kindergarten akzeptieren?

Es gibt einen Rechtsanspruch auf BETREUUNG, nicht auf eine bestimmte Betreuungsform. Und mit dem Anbieten einer Tagesmutter hat die Stadt diesen Rechtsanspruch erfüllt.

von Strudelteigteilchen am 06.03.2019, 14:27



Antwort auf: Muss man eine Tagesmutter als Alternative zum Kindergarten akzeptieren?

STT hat recht. Und ich bin nicht sicher, ob du ab dem 3. Geburtstag tatsächlich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hast oder ob es auch da eine TaMu sein kann. floe

von la-floe am 06.03.2019, 16:55



Antwort auf: Muss man eine Tagesmutter als Alternative zum Kindergarten akzeptieren?

Null Chancen. Du hast nur Anspruch auf einen Betreuungsplatz, nicht auf den Wahlplatz. Bietet man euch also einen Platz bei einer TaMu an, statt in einer KiTa oder KiGa, dann ist die Gemeinde ihrere Pflicht nachgekommen und raus aus der Sache. Lehnst du den Platz ab, ist es dein Pech.

von Felica am 06.03.2019, 17:02



Antwort auf: Muss man eine Tagesmutter als Alternative zum Kindergarten akzeptieren?

Ü3 hat die Stadt ihre Pflicht sicher nicht mehr einfach mit einer TaMu erfüllt. Der Anspruch erstreckt sich nicht allein auf eine Betreuung, sondern auch auf kindliche Bildung. Sie muss dem Alter angemessen sein. Eine TaMu hat idR gar nicht die entsprechende Qualifizierung. Und ich vermute, man muss auch nicht akzeptieren, dass ein beispielsweise 3.5jähriges Kind nur von 1- 2jährigen umgeben ist. Also ab drei hat sie mit Sicherheit Anspruch auf einen Kitaplatz. Vielleicht kann man darauf hinweisen, dass eine erneute Eingewöhnung nach 6 Monaten nicht förderlich wäre? Krass ist es aber schon, dass ihr nach so langer Wartezeit nicht im Herbst mit 2.5 einen Kitaplatz bekommen sollt. So schlimm ist es hier zum Glück nicht, da muss oft nur ein Jahr mit einer TaMu überbrückt werden.

von Tini_79 am 06.03.2019, 18:34



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