Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Werden Elternbeiträge für Kindergarten/Tagesmutter hälftig getragen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Werden Elternbeiträge für Kindergarten/Tagesmutter hälftig getragen?

claudi1268

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Hallo, ich lebe seit 3 Jahren getrennt vom Kindesvater. Jetzt kommt eine Nachzahlung von der Stadt für die Zeit (2012) für Kindergarten und Tagesmutterbeiträge, in der wir noch zusammen gelebt haben. Es sind ca. 1200 Euro. Da ich damals die Hälfte von ihm verdient habe, muss ich auch nur 25% des Betrages zahlen oder müssen wir von der Nachzahlung jeder die Hälfte bezahlen? Danke im Voraus, Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Forderungen aus dem Jahr 2012 sind bereits verjährt und müssen nicht gezahlt werden, es sei denn, damals ist ein Bescheid unter Vorbehalt ergangen 2. ich würde versuchen, mich bezüglich der Forderung mit dem gütlich zu einigen, Frage ist nämlich, wer den Vertrag unterschrieben hat und Schuldner ist und ob überhaupt ein Ausgleichsanspruch besteht. Liebe Grüße NB


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