Hallo,
ich lebe seit 3 Jahren getrennt vom Kindesvater. Jetzt kommt eine Nachzahlung von der Stadt für die Zeit (2012) für Kindergarten und Tagesmutterbeiträge, in der wir noch zusammen gelebt haben.
Es sind ca. 1200 Euro. Da ich damals die Hälfte von ihm verdient habe, muss ich auch nur 25% des Betrages zahlen oder müssen wir von der Nachzahlung jeder die Hälfte bezahlen?
Danke im Voraus,
Claudia
von
claudi1268
am 07.10.2016, 11:04
Antwort auf:
Werden Elternbeiträge für Kindergarten/Tagesmutter hälftig getragen?
Hallo,
1. Forderungen aus dem Jahr 2012 sind bereits verjährt und müssen nicht gezahlt werden, es sei denn, damals ist ein Bescheid unter Vorbehalt ergangen
2. ich würde versuchen, mich bezüglich der Forderung mit dem gütlich zu einigen, Frage ist nämlich, wer den Vertrag unterschrieben hat und Schuldner ist und ob überhaupt ein Ausgleichsanspruch besteht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2016