Hallo Frau Bader, Wir haben gerade eine Meinungsverschiedenheit wegen des freien letzte Kindergartenjahres.(wir kommen aus NRW) Unser jüngstes Kind ist jetzt im letzten Kindergartenjahr unser mittleres Kind in der offenen Ganztagsschule in der Betreung. Müssen wir jetzt für das OGS Kind den Beitrag bezahlen oder müsste der frei sein, da man ja hier nur für ein Kind zahlen muss. Für das mit dem teueren platz,und das müsste ja jetzt frei sein. Im Internet habe ich nur beispiele für jüngere Geschwisterkinder gefunden.Wo bei ich da auch nicht richtig schlau raus werde. Da felt mir noch eine frage ein. Wie siet es aus wenn das letzte Kindergartenjahr befeit worden ist und das Kind eine zusetzliches Jahr im Kindergarten genemigkt bekommt da es noch nicht schulfäig ist? Muß dann das eine Jahr nachgezahlt werden und es gibt ein neues freies Jahr? Oder wie würde das geregelt werden? Vieleicht können sie uns ja weiter helfen. Danke schon mal im voraus.
von filukodia am 29.12.2011, 21:31