Frage: Geschwister alleine lassen

Guten Morgen, da man mit 13 Jahren auch offiziell als Schuelerjob bei fremden Kindern babysitten darf, schlussfolgere ich daraus, dass es rechtlich auch zulässig ist, ein größeres Geschwisterkind mit 13 Jahren mit einem kleineren Geschwisterchen (3 Jahre) einige Stunden tagsüber alleine zuhause zu lassen, ist das korrekt? Ein weiteres Kind mit 8 Jahren wäre ebenso zuhause, ist aber in diesem Fall nicht zu betreuen, weil es selber schon zuverlässig mal alleine bleibt. Natürlich macht das große Kind es gerne, ihm ist es vollends zuzutrauen, es hat keine Einschränkungen etc. und das Verhaeltnis ist gut… das alles ist selbstverstaendlich vorausgesetzt, mich interessiert nur die rechtliche Lage dazu. Vielen Dank für Ihre Arbeit.

von netteKlarinette am 19.06.2023, 09:25



Antwort auf: Geschwister alleine lassen

Hallo, hierzu gibt es keine genau festgelegten Zeiten und Altersangaben. Fest steht, dass Sie haften, wenn Sie einem 13-jährigen die Aufsicht für kleinere Geschwister übertragen. Eine Exculpation wird wahrscheinlich in diesem Fall schwierig werden, mal nach meinem Dafürhalten ein 13-jähriges Kind noch nicht jegliche Situation absehen kann. Und das sage ich selber mit einem 13-jährigen Kind zu Haus. Es kommt natürlich sehr auf das Kind an und auf die Situation. Es wird unterschiedlich zu bewerten sein, ob das 13-jährige Kind einfach zu Hause sein soll, während das kleine Mittagsstunde hat oder es eben voll beaufsichtigen muss. Ich persönlich würde es nicht machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2023



Antwort auf: Geschwister alleine lassen

Rechtlich zugelassen sind bei Schülern unter 15 Jahren 2 Std. täglich, max an 5 Tagen in der Woche - das nur so am Rande, wenn so ein Schülerjob offiziell angemeldet ist. Das "rechtlich zulässig" bezieht sich hier also nur auf die Arbeitszeiten bzw. die Zulässigkeit eines bezahlten Jobs ab dem 13. LJ. Die Entscheidung/Verantwortung darüber, ob dein Kind das kann, liegt bei dir. Es ist also nicht automatisch ok, nur weil ein/e 13-jährige/r rein rechtlich ja auch woanders "arbeiten" dürfte. Sollte etwas passieren, würde es also nicht darum gehen, das Babysitten ab dem 13.LJ ARBREITSrechtlich als Schülerjob erlaubt ist, sondern ob dein Kind der Verantwortung gewachsen war = du "richtig" entschieden hast.

von suityourself am 19.06.2023, 10:16



Antwort auf: Geschwister alleine lassen

In den Kitas wo ich bis jetzt gearbeitet habe würde einer 13-jährigen kein Kind mitgegeben, auch nicht, wenn es das Geschwisterkind ist. Das wird erst ab 14 Jahren gemacht mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und auch nur, wenn es am Tag vorher mitgeteilt wurde, und die Erzieher es dem Jugendlichen auch zutrauen (schwer einzuschätzen, wenn sie den Jugendlichen bis dato vielleicht nie gesehen haben. Dann wird erstmal davon ausgegangen, dass wenn die Erziehungsberechtigten es der Person zutrauen, dass die das kann. Sollten die Erzieher einen anderen Eindruck davon bekommen kann das jederzeit geändert werden. Bei bekannten Jugendlichen, meist älteren Geschwistern, kann das etwas besser eingeschätzt werden. Bei einem Jugendlichen, der bekannt ist als auffällig würde das z. B. abgelehnt). Hintergrund dazu: Auf dem Weg nach Hause ist das Kind über die Kita versichert. Hat es da einen Unfall wird geprüft welche Aufsichtsperson dabei war. Wenn ersichtlich bzw. nachweisbar ist, dass diese nicht in der Lage ist das Kind nach Hause zu begleiten, muss die Kita erklären, warum das Kind mitgegeben wurde. Das ist immer schwierig zu beurteilen. Bei Volljährigen sieht das anders aus. Wobei auch da eine gute Kita darauf achtet, dass die Person in der Lage ist das Kind zu begleiten und eingreift, wenn das nicht geht. Wenn ihre Tochter das Geschwisterkind von der Kita abholen soll sollten sie nachfragen, ob die das überhaupt machen. Ich finde, dass der Zeitraum der Betreuung nicht zu lange und oft sein sollte. Ich finde, dass der 13-jährigen viel Verantwortung übergeben wird, indem sie sich alleine um 2 Kinder kümmern soll (ich finde, es sind 2. Auch wenn das 8-jährige Kind selbständig ist.) Ich würde, wenn die Betreuung über mehrere Stunden sein soll, schauen, dass die jüngeren Kindern anderweitig betreut werden, z. B. Babysitter. Ich weiß, das kostet Geld, das 13-jährige Geschwisterkind nicht. Aber, ich möchte nicht, dass das älteste Kind weniger Freizeit hat, eine sehr hohe Verantwortung übernehmen muss, sich ggf. wenn was passieren sollte, Vorwürfe macht und/oder später sagt, dass es immer auf die Geschwister aufpassen musste. Wenn sie es selber mal will, ok. Aber nicht regelmäßig. Denn es sind ihre Geschwister und sie sollte nicht noch die Rolle der Babysitterin übernehmen müssen. Ich habe ein schönes Beispiel dafür. Eine Familie hatte bereits zwei erwachsene Töchter (21 und 23) und hat ihr 3. Kind bekommen. Das dritte Kind war 2 Jahre als ich es kennenlernte und die Eltern haben beim ersten Kennenlernen schon mitgeteilt, dass es zwei Schwestern hat, welche auch ab und zu was mit dem Kind unternehmen, aber nur, wenn sie es wollen. Sie haben schon vor der Geburt und danach die Meinung gehabt, dass die älteren Kinder Schwestern sein sollen und nicht Babysitter. Oft haben sie von anderen gehört, dass sie Glück hätten, weil die Babysitter schon da wären. Jedes Mal wurde dem widersprochen und erklärt, dass es nur die Geschwister sind. Sie haben das auch umgesetzt, indem sie eine Babysitterin für das Kind hatten, welche es bei Bedarf von der Kita abholte und betreute.

von Ani123 am 20.06.2023, 00:37



Antwort auf: Geschwister alleine lassen

Hallo Ani, nein, kein Abholen und auch nicht regelmäßig, ich sehe das genauso wie du und betone das auch jetzt schon immer. Hallo suityourself, das stimmt natürlich, das weiß ich, aber mich interessiert der rechtliche Zusammenhang.

von netteKlarinette am 20.06.2023, 04:50



Antwort auf: Geschwister alleine lassen

Zwischen der rechtlichen Erlaubnis für Schülerjobs u deiner privaten Entscheidung, dein Kind auf seine Geschwister aufpassen zu lassen, gibt es eben keine. Das eine ist sozusagen „Arbeitsrecht“, das andere deine elterliche Entscheidung im privaten! Bereich. So zumindest meine Meinung/Auffassung.

von suityourself am 20.06.2023, 08:28



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