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Hallo Frau Bader, wir erwarten im November 2009 unser 2. Kind. Unser erstes Kind wude im Oktober 2007 geboren. Ich bin seither in Elternzeit und beziehe ca. 400 Euro Elterngeld monatlich (Auszahlung gestreckt auf 2 Jahre, bei Auszahlung innerhalb eines Jahres wären es also 800 Euro gewesen). Welcher Zeitraum ist Berechnungsgrundlage für das 2. Kind? In den letzten 25 Monaten vor der Geburt hatte ich ja dann kein Einkommen (außer Elterngeld). Und noch eine Frage: Vor der GEburt unseres ersten Kindes hatte ich 2 Jahre Elternzeit beim AG beantragt. Diese würde ja im Oktober auslaufen. Ich würde den Anspruch auf das dritte Jahr, das ich ja noch nicht beantragt hatte, gerne behalten. Kann ich dieses Jahr an die Elternzeit für das 2. Kind (3 Jahre) anhängen? Habe neulich irgendwas gelesen , dass es ein aktuelles Urteil gab, lt. dem das wohl möglich ist. Vielen Dank für Ihre Antwort, Grüße
Hallo, die Zeit, in der Sie MG u EG bezogen haben, bleiben außer Betracht. Das Restjahr können Sie mit Zustimmung des AG bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben Liebe Grüsse, NB
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