Muss der Arbeitgeber einer Kündigung der Elternzeit zustimmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss der Arbeitgeber einer Kündigung der Elternzeit zustimmen?

Hallo liebe Rechtsberaterin ;) Ich bin aktuell noch bis zum 30.06.13 in meinem ersten Elternzeitjahr und beziehe noch Elterngeld. Ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre angegeben, mit der schriftlichen Angabe, das ich ab dem 1.7.13 wieder Teilzeit arbeite, bis max. 30 Stunden. Das will ich dann jetzt auch tun. Wie sich allerdings herausgestellt hat, bin ich wieder schwanger. Entbindungstermin steht noch nicht fest wird aber vermutlich nach Weihnachten sein. Wenn ich meinen bis dahin dann ja laufenden Teilzeitvertrag vor dem neuen Mutterschutz kündige und die Elternzeit vom ersten Kind schriftlich beende, muss der Arbeitgeber dem dann zustimmen? Bzw. kann er das ablehnen? Und bekomme ich dann wirklich wieder das Mutterschutzgeld berechnet aus meiner Vollzeitarbeitszeit vor meinem ersten Kind? Werden da dann nicht die Teilzeitlöhne mit reingerechnet um an das durchschnittsnetto zu gelangen? Das ist alles so kompliziert...ich kenne leider keine Beratungsstelle für solche Fragen...vermutlich gibt es die in Deutschland nicht...Aufklärung für Eltern ist ja leider Mangelware... Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe. LG Aruna

von Aruna85 am 28.04.2013, 08:31



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber einer Kündigung der Elternzeit zustimmen?

Hallo, zunächst einmal möchte ich Ihnen die Broschüre vom Ministerium ans Herz legen, da stehen wirklich alle Informationen drin, die man braucht: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Ansonsten besteht nach der Gesetzesänderung ab 2013 nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2013



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber einer Kündigung der Elternzeit zustimmen?

Erstmal tritts du ganz normal deine Teilzeit an und (ich empfehle) 7 Wochen vor Beginn des neuen Mutterschutz meldest du deinem AG die Unterbrechung der laufenden Elternzeit zum Tag vor dem Mutterschutzbeginn. Und mit dem Beenden der Elternzeit (die der AG nicht ablehnen kann), fällst du wieder auf deinen alten Vertrag. Und damit leben wieder die Hauptpflichten auf. Für dich ist das, die Arbeit von damals zu leisten und für deinen AG, den Lohn von damals zu zahlen. Durch den Mutterschutz brauchst du aber nicht arbeiten gehen, dennoch muss der AG (wie beim ersten Kind) Mutterschaftsgeld zahlen. Hier findest du die Antwort vom Familienministerium: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Grundlage-Hoehe-Mutterschutzgeld-beim-2-Kind_102447.htm Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.04.2013, 12:02



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mein Arbeitgeber möchte Inflationsprämie nicht zahlen während Elternzeit

Hallo Frau Bader, 1. Anliegen: Mein Arbeitgeber zahlt eine Inflationsprämie zweiteilig. Während der zweiten Auszahlung bin ich aber schon in Elternzeit. Daher verweigert er mir die zweite Auszahlung. Laut meinen Recherchen im Internet stoße ich allerdings auf andere Informationen, nämlich das mir die Auszahlung auch in Elternzeit zusteht. 2...


Dritte Elternzeit (drittes Kind) beim gleichen Arbeitgeber

Sehr geehrte Frau Baader, Ist es richtig, dass eine dritte Elternzeit (nicht Elterngeld!) für ein drittes Kind beim gleichen Arbeitgeber nicht möglich ist, also der Arbeitsplatz dann nicht erhalten bleibt? Im konkreten Fall geht es um drei Elternzeiten (für drei aufeinander folgende Kinder), also für jedes Kind eine Elternzeit, die ineinander...


Noch in Elternzeit, Teilzeit anderer Arbeitgeber jetzt wieder Schwanger

Hallo Frau Bader, ich befinde mich im dritten Elternzeitjahr von Kind 1 diese endet im Dez. Mir wurde letztes Jahr von meinem Arbeitgeber genehmigt während der Elternzeit in einem anderen Betrieb zu arbeiten da für mich keine Möglichkeit auf Elternteilzeit bei ihm zu arbeiten. Nun zog sich das alles auch etwas hin da ich erst seit kurzem...


Elternzeit zwei arbeitgeber

Ich hatte vor der Schwangerschaft, Elternzeit einen Hauptarbeitgeber 40 h und einen Midijob mit ca. 24 h im Monat. Ich würde gerne bei meinem Hauptarbeitgeber nach 11 Monaten wieder anfangen und bei meinen Midijob 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ist das möglich?


Kann der Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit ablehnen

Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...


Elternzeit Antrag beim Arbeitgeber

Guten Tag, ich habe vor wenigen Wochen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Gestern habe ich dann die Rückmeldung im Briefkasten gehabt mit der Info, dass der Antrag nur vorläufig bestätigt wird und ich eine finale Bestätigung erhalte, wenn die Geburtsurkunde meines Kindes vorliegt. Ich hatte in der Vergangenheit sc...


In Elternzeit Teilzeit Arbeitgeber,Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg


Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn...


Darf Arbeitgeber Pflege von Angehörigen in elternzeit ablehnen

Hallo Frau Bader.  Danke vorab.  Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf...


Neuen Arbeitgeber in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...