Ich gehe davon aus, jetzt Ende November eine Jahressonderzahlung seitens meines Arbeitgebers zu erhalten. Im März diesen Jahres ist unsere kleine Tochter geboren und ich beziehe derzeit Elterngeld. Sofern ich eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) tatsächlich erhalte: Muss ich diese dem Versorgungsamt melden? Ergibt sich eine Anrechung auf mein Elterngeld? Freundliche Grüße und besten Dank im Voraus
von Dodo28 am 28.11.2011, 14:59