Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte Ihnen schonh einmal geschrieben. Damals ging es um ein Beschäftigungsverbot, weil meine Kollegen die ganze Zeit um mich rum rauchen und dieses nicht aufgeben wollen. Mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot für 6 Wochen ausgestellt. Ich habe es abgegeben und noch am gleichen Tag hat er mir meine Kündigung gegeben. Das ist ja nicht zulässig. Das Gewerbeaufsichtsamt hat ihn darauf hingewiesen, aber er hat sich auf das Schreiben nie geäußert und die Kündigung auch nicht zurückgenommen. Nun habe ich beim zuständigen Arbeitsgericht Klage eingereicht. Es ist mir wirklich schwer gefallen. Mein Schwester arbeitet auch in diesem Call-Center und unterrichtet mich über jede Neuigkeit. Mein Chef und die Teamleiterin haben vor mich so schlecht zu behandeln, dass ich freiwillig gehe. Denn ein Call-Center kann nur Geld verdienen, wenn alle telefonieren und nicht für Leute zahlen, die zu Hause auf dem Sofa liegen und die wollen keine Leute beschäftigen, die nicht hinter der Firma stehen. Gibt es denn eine gesetzliche Grundlage für ein Beschäftigungsverbot wegen Mobbing oder rauchender Kollegen? Ich kann innerhalb des Büros auch nicht in einen rauchfreien Raum gestzt werden, weil es diesen nicht gibt. Ich habe wahnsinnige Angst dort wieder zu arbeiten und das macht mich jetzt schon total fertig. vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 04.10.2004, 15:26