Mischtätigkeit Selbstständig - Angestellt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mischtätigkeit Selbstständig - Angestellt

Hallo Zusammen, hallo Frau Bader, ich habe eine Frage. Mein Partner hat eine Anstellung mit 19 h hat und sonst arbeitet er noch selbstständig, Im letzten Kalenderjahr war er leider überwiegend arbeitslos. Er würde dann die 300 Euro bekommen. Jetzt fragen wir uns mehrere Dinge: 1) Kann er überhaupt nur die Stelle für 2 Monate pausieren, die 300 Euro bekommen und trotzdem selbstständig arbeiten? 2) Er würde auch selbstständig nich so viel arbeiten in der Zeit. Etwa 1 Tag die Woche. Je nach dem wieviel er verdient, würde das ja dann auf die 300 Euro angerechnet richtig? Spielt es bei dieser Anrechnung eine Rolle, ob die 300 Euro der Sockelsatz sind oder aus Verdienst entstanden sind? Oder gibt es allg einen Betrag den er verdienen dürfte? 3) Was ist fürs Eterngeld ausschlaggeben? - Wann er gearbeitet hat? - Wann er die Rechnung gestellt hat? - Wann das Geld eingegangen ist? oder alles? Vielen Dank für jede Antwort :)

Mitglied inaktiv - 28.01.2018, 11:45



Antwort auf: Mischtätigkeit Selbstständig - Angestellt

Hallo, 1. Ja, wenn er nur bis 30 Std/Wo arbeitet - jeder Lohn wird angerechnet 2. Nein 3. Zuflussprinzip (wann er es bekommen hat) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2018



Antwort auf: Mischtätigkeit Selbstständig - Angestellt

1. Ja kann er. Er darf bis zu 30h pro Woche arbeiten und hat immer noch Anspruch auf den Mindestbetrag. 2. Auf die 300 Euro kann man nichts mehr anrechnen. Wenn er also die 300 bekommt, weil er vor Geburt des Kindes wenig bis nichts verdient hat, dann wird da auch nichts mehr mit verrechnet (solange er die 30h-Grenze einhält). Unabhängig davon, wie viel er in der Elternzeit verdient. 3. Nur wann das Geld zufließt. Wann er gearbeitet oder wann er die Rechnung geschrieben hat ist nicht wichtig.

von Dojii am 29.01.2018, 09:24



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