Hallo Fr. Bader
Ich habe ein Stellenangebot für einen Minijob, bei dem ich einen Tag in der Woche arbeiten müsste. Für mich mit Kindern eigentlich optimal.
Es gibt noch eine weitere Kollegin mit dieser würde ich mir die Stelle teilen, das heißt sie arbeitet fast Vollzeit.
Es wäre so, dass wir gegenseitig unsere Urlaubsvertretung (4Wochen im Jahr/ für mich 4 Tage) machen müssen. D.h. sie muss für mich dann gegebenenfalls ja nur einen Tag pro Urlaubswoche mehr arbeiten, ich hingegen muss 4/bzw. 5 Tage (Sa) zusätzlich arbeiten.
Ich hab das mit den Omas abgesprochen, die würden die Kinderbetreuung in dieser Zeit übernehmen.
Nun ist es allerdings so, dass meine Kollegin von ihren 4 Wochen Urlaub ganze 3 Wochen nehmen will während Schulferien sind. Das ärgert mich natürlich sehr... ich mache nur einen Minijob damit ich bei den Kindern sein kann und ausgerechnet während sie Ferien haben müsste ich voll arbeiten.
Meine Kollegin ist schon fast im Rentenalter hat also keine kleinen Kinder mehr.
Dem Chef ist es egal wer wann Urlaub macht, er meint wir müssen uns einigen.
Wie ist das rein rechtlich?
Vielen Dank
von
M-i-a
am 04.03.2019, 09:56
Antwort auf:
Minijob
Hallo,
wenn Sie sich gegenseitig im Urlaub vertreten muss Ihnen klar sein, dass Sie in der Zeit dann eben auch mal drei Wochen am Stück arbeiten müssen. Und Sie der Kollege nicht vorschreiben können, wann sie Urlaub macht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2019
Antwort auf:
Minijob
Denk das doch mal konsequent durch: Wenn du wirklich einen solchen Job hast, bei dem du die 80%-Kollegin im Urlaub vertreten musst, dann arbeitest du 4 Wochen pro Jahr in Vollzeit.
Urlaub soll laut Gesetz möglichst an einem Stück oder in größeren Abschnitten genommen werden. Das heißt, dass auch die Vertretung dann mehrere Woche lang dauern muss. Logisch!
Wenn du zusätzlich noch jede Woche einen Tag arbeitest, sind das genau genommen 1 regulärer Arbeitstag pro Woche und ein halber Arbeitstag im Schnitt für Urlaubsvertretung.
Du hast einen Denkfehler! Du siehst nur die Vorteile aus deinem Job: 1 Arbeitstag pro Woche und blendest aus, dass du im Fall der Urlaubsvertretung auch mal 3 Wochen am Stück arbeiten musst. Auch das gehört zu deinem Arbeitsvertrag. Und dann kannst du der Kollegin wohl kaum vorschreiben, wann sie das nehmen darf. Ihr müßt euch absprechen! Wenn sie in den Sommerferien 3 Wochen für sich nimmt, bleiben die anderen 3 Wochen logischerweise für dich. Das ist doch okay.
Wenn du das nicht willst, hättest du diesen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben dürfen.
Mitglied inaktiv - 04.03.2019, 10:11
Antwort auf:
Minijob
Du hast den Vertrag angenommen, wo DU die Urlaubsvertretung für die andere Kollegin übernimmst. Soweit OK.... Allerdings hast du kein Recht ihr vorzuschreiben, wie lange sie ihren Urlaub nimmt. Logischerweise nimmt man Urlaub ja am Stück und nicht mal eine Woche 2 Tage und eine andere Woche nur einen Tag.
Andererseits überschreitest du in den drei Wochen ja deine Arbeitszeit für den mini job wenn DU 100% arbeitest. Wie ist das denn geregelt?
Mitglied inaktiv - 04.03.2019, 11:07
Antwort auf:
Minijob
Ich habe das nochmal nachgerechnet.
Wenn die Kollegin 4 Arbeitstage a 8 Std. hat, dann ist das eine 80%-Stelle plus 4 Tage Urlaubsvertretung, d.h. eine 82%-Stelle.
Wenn du 1 Arbeitstag a 8 Std. pro Woche hast plus 16 Tage Urlaubsvertretung, dann ist das eine 29%-Stelle. Deine monatliche Arbeitszeit ist im Schnitt 43 Std. Bei einem Mindestlohn von 9,12 € musst du also mindestens durchschnittlich 389 Euro verdienen. Das geht als Minijob nur dann, wenn du nicht nach geleisteter Arbeitszeit, sondern mit einem durchschnittlichen Festlohn vergütet wirst.
Da du aber 64 Arbeitstage pro Jahr hast, beträgt dein Urlaubsanspruch 7 Tage und nicht nur 4 Tage. Denn in der Zeit, wo du die Urlaubsvertretung für die Kollegin machst, erwirbst du auch Urlaubsansprüche. (Rechnung: gesetzlicher Mindesturlaub 24 d mal 0,29% = 7)
Dann stellt sich noch die Frage, was im Krankheitsfall passiert. Müßt ihr euch da auch gegenseitig vertreten?
Mitglied inaktiv - 04.03.2019, 11:31
Antwort auf:
Minijob
Danke für deinen Denkanstoß, soweit hab ich das noch gar nicht durchdacht. Und an den Fall von Krankheit hab ich auch noch nicht gedacht.
Unterschrieben hab ich noch nichts. Werde da erst nochmal gründlich nachhaken müssen, zumal das so ja wirklich gar nicht mit den Stunden auf Minijob hinkommen würde.
von
M-i-a
am 04.03.2019, 12:06
Antwort auf:
Minijob
Da die Urlaubstage ja auch bezahlte Arbeitszeit sind, kommst du mit einem Mindestlohn von 9,12 € schon knapp über die 450 € Grenze, meiner Rechnung nach. Das kommt also alles nicht hin. Wenn du einen höheren Stundenlohn hast, kommt das gar nicht hin.
Zu deiner ursprünglichen Frage: natürlich musst du akzeptieren, dass deine Kollegin im Sommer 3 Wo Urlaub nimmt. Schließlich bist du ja explizit dafür eingestellt, ihre Urlaubsvertretung zu werden.
Mitglied inaktiv - 04.03.2019, 12:15
Antwort auf:
Minijob
Ja du hast recht. Ich denke ich werde mich besser nach was anderem umsehen.
Ich möchte einfach nur einmal die Woche arbeiten. Und das soll auch besser gesagt gerade während der Schulferien so sein. Danke dir.
von
M-i-a
am 04.03.2019, 12:22
Antwort auf:
Minijob
Okay, dann war das für dich nicht der passende Job.
Mitglied inaktiv - 04.03.2019, 12:56