Hallo, ich hoffe, Sie können mir bei einigen rechtlichen Fragen weiterhelfen. Ich bin in Elternzeit, da ich im Oktober 07 Mutter geworden bin. Nach Ende der "Elterngeldzeit" habe ich einen Minijob auf 400 EUR Basis begonnen um mir ein paar Euro dazuzuverdienen. Da mein Partner voll berufstätig ist, habe ich abgesprochen, abends (19-1 Uhr) 2 x die Woche zu arbeiten. In dieser Zeit betreut mein Partner das Kind. Ich kann also nur abends arbeiten, da tagsüber keine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind gegeben ist. Im Arbeitsvertrag ist dies nicht ausdrücklich vermerkt. Jetzt habe ich festgestellt, dass ich wieder schwanger bin. Ich weiß, dass laut Mutterschutzgesetz Nachtarbeit für Schwangere unzulässig ist. Ich weiß nun nicht, wie ich mich verhalten soll, denn tagsüber kann ich nicht arbeiten. Muß ich jetzt sofort meinen Job aufgeben und bekomme ich dann keinerlei Geld mehr? Können die mich zwingen, tagsüber zu arbeiten oder eben kein Geld mehr zu bekommen? Zudem ist die Arbeit recht anstrengend. Man muss die ganze Zeit stehen und laufen, hinsetzen geht nicht. Ich weiß nicht, ob ich das sehr lange packe. Dürfen Pausen aufgrund der Schwangerschaft von der Arbeitszeit abgezogen werden? DANKE schonmal vorab für Ihre Hilfe Tonic
Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 19:46