Guten Tag, ich bin zur Zeit noch in der Elternzeit bis November (2 Jahre) danch möchte ich Teilzeit ca. 15 Std bei meinem alten Betrieb wieder arbeiten. Ist es richtig das ich sollte es sich nach Beginn des arbeitens noch das 3 Elternzeitjahr (natürlich wenn es sein muss mit 8 Wochen vorherankündigung) einreichen? Außerdem mache ich seit 2 Monaten einen Minijob, diesen möchte ich weil er so flexilbe ist auch dann weiter machen (ist halt als 2 Standbein geeignet), darf ich diesen wenn ich halbtags wieder arbeite ohne Genehmigung des Arbeitgebers machen? Bzw geht das ohne Steuerkarte? Grüße Trekkie Trekkie
Mitglied inaktiv - 27.02.2006, 07:52