Liebe Frau Bader,
ich möchte gerne wissen, bis spätstens zu welchem Zeitpunkt ich meinen Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen habe.
Ich arbeite im Pflegedienst als Nachtwache und bin in der 15.SSW.
Da ich schon einen 3-jährigen Sohn habe, kommt die Arbeit im Tagdienst für mich momentan nicht in Frage, außerdem ist die Arbeit tagsüber bei weitem anstrengender als in der Nacht.
Bis jetzt ist mein Arbeitgeber noch nicht informiert. Kann es rechtliche Konsequenzen für mich haben, wenn ich das nicht binnen einer gewissen Frist tue?
Danke für die Mühe.
Mit freundlichem Gruß,
doppelschnuffi
Mitglied inaktiv - 01.09.2002, 11:05
Antwort auf:
Meldung der Schwangerschaft beim Arbeitgeber
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2002