Hallo
durch das jugendamt kann ich ja Unterhalt für mein (noch ungeborenes) Kind beantragen.
wie ist das aber mit dem Unterhalt für mich?
Muss ich da zum Anwalt, oder ist er automatisch für mich mit Unterhaltspflichtig?
stimmt es, das der KV schon ab Mutterschutz unterhaltspflichtig ist? (für mich?)
Ich bin im 7.Monat.
wir waren nicht verheiratet und wohnten auch nicht zusammen
für eure Mithilfe vielen Danke
Hanni
Mitglied inaktiv - 08.03.2008, 08:11
Antwort auf:
mal wieder Unterhalt , gerne an alle.
Hallo,
wenn er nicht zahlt brauchen Sie einen RA.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2008
Antwort auf:
mal wieder Unterhalt , gerne an alle.
so weit ich informiert bin, brauchst du einen anwalt, der das durchsetzt, aber wenn du kein einkommen hast, bekommst du pkh, wenn es eine aussicht auf erfolg gibt.
d.h. der kv muß schon ziemlich gut verdienen, damit für dich noch was übrigbleibt...wenn nicht mußt du h4 beantragen.
ab mutterschutz, da hab ich auch mal was gehört, aber normalerweise zahlt der ag ja noch, weiß nicht, wie das bei dir aussieht...
Mitglied inaktiv - 08.03.2008, 08:49