Lohnfortzahlung im BV bei noch vor kurzem 50% während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung im BV bei noch vor kurzem 50% während Elternzeit

Ich bin aktuell in der 26. SSW mit meinem 2. Kind. Meine Frauenärztin möchte mir ein Attest über ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Können Sie mir bitte behilflich sein, was das ggf. finanziell für mich bedeutet. Die letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft war ich in Elternzeit und habe 50% gearbeitet. Von den vergangenen 3 Monaten war ich zwei Monate in Elternzeit mit 50% Arbeit und 1 Monat in Vollzeit. Würde sich die Lohnfortzahlung aus einem der beiden 3-monatszeiträumen errechnen, wäre das finanziell gesehen sehr schlecht für mich. Da ich gelesen habe das ich durch ein BV nicht schlechter gestellt werden dürft, müsste doch angenommen werden das ich bis zum Mutterschutz auch weiterhin 100% gearbeitet hätte. Demnach also das volle Gehalt bekommen müsste.

von jam85385 am 04.10.2018, 13:58



Antwort auf: Lohnfortzahlung im BV bei noch vor kurzem 50% während Elternzeit

Hallo, Sie bekommen dann das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2018



Antwort auf: Lohnfortzahlung im BV bei noch vor kurzem 50% während Elternzeit

Bekommst das VZ Gehalt, es entscheidet der aktuelle Vertrag. wenn im VZ aber das Gehalt schwankend ist, wird daraus der Schnitt gezogen, wenn jeden Monat gleich, bleibt es dabei. Die Aussage Schnitt von 3 Monaten bezieht sich auf AN die wechselnde Lohnzahlungen haben weil schwankende Stundenanzahl. Wo also nicht im Vertrag steht, du hast 160 Std im Monat zu arbeiten.

von Felica am 04.10.2018, 15:06



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