hallo
ich bin angestellte Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin und arbeite umsatzabhängig, das heisst wenn ich anwesend bin und Prophylaxepatienten einbestellt habe verdiene ich sonnst nicht.
der anwalt der praxis wollte nett sein und hat anstatt 21% umsatzbeteiligung ohne grundlohn - 500 euro grundlohn und 19% umsatzbeteiligung als vertragsgrundlage vorgeschlagen. der vertag läuft sei 01.06.2011 nun bin ich schwanger mein letztes bruttogehalt lag bei 1500 euro zusammengesetzt aus 500 euro gehalt und 1000 euro umsatzbeteiligung... mein Gynäkologe will mir aus gesundheitlichen ein berufsverbot und arbeitsverbot ausstellen ... wie werde ich weiter bezahlt??? wird das letzte gesamtbrutto als grundlage zur lohnfortzahlung in der schwangerschaft zu grunde gelegt oder das einfache gehalt???
ich muss dazusagen das die umsatzbeteiligung voll versteuert wird und vollständig sozialabgaben berechnet werden, also liegt keine selbstständigkeit oder schein selbständigkeit vor.
herzlichen Dank im Vorraus
leeni
Mitglied inaktiv - 23.07.2011, 10:46
Antwort auf:
Lohnfortzahlung/Ausfallzahlung bei Berufsverbot in der Zahnarztpraxis
Hallo,
Sie bekommend en durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wo. Dazu gehören auch die Prämien
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2011
Antwort auf:
Lohnfortzahlung/Ausfallzahlung bei Berufsverbot in der Zahnarztpraxis
Liebe Frau Bader,
ich Danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort - die hat mir sehr weitergeholfen.
Nun ist es so, dass ich kein Berufsverbot vorerst bekomme, da es mir wieder besser geht und mein Arzt keine Notwedigkeit eines BV´s sieht.
Ich bin als reine Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin eingestellt mit einem Grundgehalt von 500Euro (wie schon geschrieben). Ich darf/sollte laut MuschG und Empfehlung der BZäK nicht mehr Behandeln, da ich Angestellt und nicht Selbstständig bin.
Was passiert nun?
Was habe ich für Rechte und woran muss ich mich halten...:
1. wenn keine Prophylaxe einbestellt ist, muss ich dann zur Arbeit kommen?
2. muss ich meine Zeit absitzen um mein Grundgehalt zu bekommen oder kann ich dann auch zu Hause bleiben???
(Zur zeit ist es so dass ich nicht zur arbeit kommen muss/brauch, wenn zb dienstag keine Prophylaxe einbestellt ist weil es heist das ich ja auch nichts verdiene und so "umsonnst" da bin ...)
Mein Chef weis noch nichts ich bin in der 10. Woche und arbeite noch
(natürlich unter vollschutz! )
3. Wann MUSS ich meinem Chef von meiner Schwangerschaft unterrichten???
hoffe das es für Sie plausiebel klingt.
Mit herzlichen Grüßen
Leeni
Mitglied inaktiv - 28.07.2011, 00:09