Ich arbeite im Rettungsdienst ( Gehalt nach TVÖD Anlehnung) Dh ich bekomme Grundgehalt + Wochenende-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie die Wechselschichtzulage.
Sobald ich Schwanger wäre gehe ich ins Beschäftigungsverbot.
Wie errechnet sich dann das monatliche Geld.
Werden die Zuschläge mit berechnet und wenn je welche?
Eine Freundin bei einem anderen Rettungsdienst meinte sie hätte im Beschäftigungsverbot das Durchschnittsgehalt ohne Zuschläge bekommen, da der Rettungsdienst eine Ausnahme darstellt.
Wie verhält es sich wirklich ?
Vielen Dank für Ihre Mühen.
von
LoliCaroli
am 13.05.2020, 10:16
Antwort auf:
Lohn/Gehalt im Beschäftigungsverbot
Hallo,
nach § 18 MuSchG zählt der durchschnittliche Lohn der letzten 3 Mo. vor der Schwangerschaft. Inkl. Überstunden und auch ZUlagen. DIese werden aber im BV versteuert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2020
Antwort auf:
Lohn/Gehalt im Beschäftigungsverbot
Hallo,
Du bekommst im BV das Grundgehalt + den Durchschnitt der Zuschläge der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft.
Die Zuschläge müssen allerdings im BV versteuert werden. Das erhöht allerdings gleichzeitig das Elterngeld, da für dieses nur das versteuerte Einkommen berücksichtigt wird.
LG luvi
von
luvi
am 13.05.2020, 11:02