Letztes Elterngeld Plus und neues Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Letztes Elterngeld Plus und neues Gehalt

Ihr Lieben, vlt. weiß ja jemand Rat. Mitte Januar habe ich mein letztes Elterngeld Plus erhalten (Bezugszeitraum ging immer vom 13. bis zum 12. eines Monats). Am 01.02. habe ich Teilzeit in einem neuen Job begonnen. Muss ich mein Einkommen für Februar bei der Elterngeldstelle zwecks Verrechnung melden? Eigentlich geht der letzte Bezugszeitraum dann ja bis Mitte Februar. Wirklich fair wäre das ja nicht meiner Meinung nach. Leider muss ich schon mit einer Nachforderung vom Finanzamt rechnen aufgrund des Progressionsvorbehaltes :(

von Kh86 am 13.02.2020, 18:05



Antwort auf: Letztes Elterngeld Plus und neues Gehalt

Hallo, ja, müssen Sie melden, wird angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2020



Antwort auf: Letztes Elterngeld Plus und neues Gehalt

alle einkünfte während des EG bezugs sind anzeigepflichtig.

von mellomania am 13.02.2020, 18:58



Antwort auf: Letztes Elterngeld Plus und neues Gehalt

Wenn dein Elterngeld bis 12.02.2020 gelaufen ist, dann muss du das melden und es wird auch angerechnet werden (zumindest das Einkommen vom 01.02. bis 12.02.). Unfair versteh ich tatsächlich nicht ganz, Elterngeld ersetzt das, was du weniger verdienst, weil du dein Kind betreust. Verdienst du wieder Geld, muss auch weniger ausgeglichen werden und du bekommst weniger Elterngeld. Vielleicht hast du aber auch Glück, im Elterngeld Plus hast du ja einen gewissen Freibetrag und da nur 12 Tage Teilzeiteinkommen im Elterngeldbezug liegen kann es sein, dass du noch unter deinem Freibetrag liegst und letztlich gar nichts passiert. Melden musst du es aber trotzdem.

von Dojii am 14.02.2020, 07:37



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