Ihr Lieben,
vlt. weiß ja jemand Rat. Mitte Januar habe ich mein letztes Elterngeld Plus erhalten (Bezugszeitraum ging immer vom 13. bis zum 12. eines Monats). Am 01.02. habe ich Teilzeit in einem neuen Job begonnen. Muss ich mein Einkommen für Februar bei der Elterngeldstelle zwecks Verrechnung melden? Eigentlich geht der letzte Bezugszeitraum dann ja bis Mitte Februar. Wirklich fair wäre das ja nicht meiner Meinung nach. Leider muss ich schon mit einer Nachforderung vom Finanzamt rechnen aufgrund des Progressionsvorbehaltes :(
von
Kh86
am 13.02.2020, 18:05
Antwort auf:
Letztes Elterngeld Plus und neues Gehalt
Hallo,
ja, müssen Sie melden, wird angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2020
Antwort auf:
Letztes Elterngeld Plus und neues Gehalt
alle einkünfte während des EG bezugs sind anzeigepflichtig.
von
mellomania
am 13.02.2020, 18:58
Antwort auf:
Letztes Elterngeld Plus und neues Gehalt
Wenn dein Elterngeld bis 12.02.2020 gelaufen ist, dann muss du das melden und es wird auch angerechnet werden (zumindest das Einkommen vom 01.02. bis 12.02.).
Unfair versteh ich tatsächlich nicht ganz, Elterngeld ersetzt das, was du weniger verdienst, weil du dein Kind betreust. Verdienst du wieder Geld, muss auch weniger ausgeglichen werden und du bekommst weniger Elterngeld.
Vielleicht hast du aber auch Glück, im Elterngeld Plus hast du ja einen gewissen Freibetrag und da nur 12 Tage Teilzeiteinkommen im Elterngeldbezug liegen kann es sein, dass du noch unter deinem Freibetrag liegst und letztlich gar nichts passiert.
Melden musst du es aber trotzdem.
von
Dojii
am 14.02.2020, 07:37