Sehr geehrte Frau Bader, im Falle eines vom Arzt ausgesprochenen individuellen und totalen Beschäftigungsverbotes darf der werdenden Mutter kein finanzieller Nachteil entstehen. Wie geht man jedoch mit einer leistungsbezogenen Jahressonderzahlung um, die zwei Mal pro Jahr, jedoch immer zu abweichenden Zeitpunkten zum Vorjahr, ausgezahlt wird und bisher immer wurde? Die Leistung soll an zum Jahresanfang definierten Zielen gemessen werden, die jedoch in keinem Jahr festgelegt wurden und die volle Zahlung eines 13. und 14. Gehaltes trotzdem immer stattgefunden hat. Der Arbeitsvertrag weist darauf hin, dass die wiederholte Zahlung keinen Rechtsanspruch begründet etc. etc. Die Leistung wurde ja faktisch während des individuellen Beschäftigungsverbotes nicht erbracht? Nach eingehendem Studieren der bestehenden Gesetze scheint mir hier keine eindeutige Entscheidung vorzuliegen. Was ist Ihre Meinung hierzu?
von Mommy500 am 06.09.2015, 22:05