Hallo,
ich bin jetzt in der 20.ssw und lese in vielen Foren, dass nach dem 5. Monat, dass stehen auf vier Stunden begrenzt sein muss. Nur finde ich das nicht im Mutterschutzgesetz. Ich stehe bei mir auf der Arbeit 8 Stunden täglich. Können Sie mir vielleicht sagen ob das stimmt und wenn ja woran ich mich wenden muss?
Mitglied inaktiv - 16.05.2011, 17:21
Antwort auf:
langes stehen auf der Arbeit
Hallo,
an den AG. Es steht hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html
Wenn der AG nicht funktioniert, an das Gewerbeaufsichtsamt wenden
Liebe Grü§e,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2011
Antwort auf:
langes stehen auf der Arbeit
Hallo,
findest Du unter MuSchG §4 Weitere Beschäftigungsverbote:
[...]
2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
[...]
AG ansprechen, ansonsten Gewerbeaufsicht.
LG,
bobcat
von
bobcat
am 17.05.2011, 01:15