Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange vertragliches Rücktrittsrecht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie lange vertragliches Rücktrittsrecht?

Meyla

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Guten Morgen. Ich habe vor einigen Tagen den neuen Vertrag für unsere alte tagesmutter unterschrieben. Die alten Verträge wurden gekündigt, da eine der 3 aufhört zu arbeiten. Nun habe ich, frisch schwanger, strenge bettruhe, werde sogar mit Pech die nächsten 20 Wochen im Krankenhaus verbringen müssen. Alternativ werde ich unser Kind verlieren. Werde deshalb vermutlich noch ein Bv erhalten. Die Betreuungszeiten, die man uns anbietet/ aufdiktiert, bringen uns nichts. Unsere Tochter darf nur bis 13 Uhr kommen, kriegt nichts zu essen außer Snacks die ich einpacke, ich muss täglich eine Gesundheitsgarantie unterzeichnen (wusste nicht das so etwas geht) und darf sie nur gegen einen Nachweis hin geben, dass ich JETZT sofort arbeiten gehe. Das tu ich ja aber nicht, ich halte Bettruhe und der Vater (systemrelevant) geht arbeiten. Gesonderte AGB existieren nicht, es herrscht allgemeines Vertragsrecht ohne eigene Kündigungsfrist. Für mich wäre jetzt interessant zu wissen, ob ich von diesem Vertrag zurück treten kann? Unterschrieben wurde er am 24.04.20. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ein BV ist hier das falsche Mittel - Sie müssen ein AU erhalten, da es ja nicht an der Arbeitsstelle liegt. 2. Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. In Frage kommt ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn es Ihnen nicht zumutbar ist, den Vertrag einzuhalten. Wegen der Schwangerschaft und der damit verbundenen Komplikation stellt sich die Frage, ob die Zeiten (ohne Essen) ausreichen. Problem ist weiter, was danach ist und ob der Anspruch auf Betreuung bei der Gemeinde verwirkt ist. Am besten reden Sie mit der Tagesmutter, vllt stimmt diese einer einvernehmlichen Aufhebung zu. Liebe Grüße NB Liebe Grüße NB


Meyla

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Da Lebensgefahr für das Kind besteht habe ich ein BV. Mein Arzt sieht hier eine klare Indikation. Also das war jetzt nicht als Wunsch von mir formuliert.


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