Vicky167
Sehr geehrte Frau Bader, ich wünsche Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr und benötige gleich mal Ihre Hilfe. Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, für den er immer regelmäßig Unterhalt zahlt. Sein Sohn ist nun im November 2021 18 Jahre alt geworden und somit selbst legitimer Zahlungsempfänger. Leider hat er bislang keine Bankverbindung zur Zahlung mitgeteilt, so dass eine Hinterlegung beim Amtsgericht gerade in Auftrag gegeben wurde. Nun meine Frage: Auf der Unterhaltsurkunde aus 2010 ist nur die Unterhaltszahlung der ersten und der zweiten Stufe geregelt, die dritte Stufe (also die ab Dezember 2021 gültige) ist gar nicht darauf vermerkt, allerdings auch kein Befristungsdatum der Urkunde an sich. Kann mit dieser Urkunde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht beantragt werden, wenn die Stufe 3 NICHT darauf vermerkt ist? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße Vicky167
Hallo, wenn nichts draufsteht, ist die Urkunda auch nicht befristet. Frage ist in diesem Fällen aber immer, wer Empfänger ist, die Urkunde muss uU umgeschrieben werden. Sollten Ansprüche geltend gemacht werden, muss der Vater Änderungsantrag stellen. Liebe Grüße NB
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