Hallo, meinem Mann könnte es passieren das er in die Kurzarbeit fällt. Nun habe ich gehört das bis zu 18 Monaten das Arbeitsamt für einen Teil des Geldes aufkommt. Zur Berechnung wird ja das Bruttogehalt herangezogen. Bei meinem Mann in der Gehaltsabrechning steht einmal Tarifbrutto und drunter das Brutto das er wirklich bekommt da er noch Leistungszuschläge bekommt. Welches Brutto wird denn da als Berechnungsgrundlage gewählt? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 06.06.2009, 17:21