Hallo Frau Bader,
heute habe ich einen Brief von meinem AG erhalten. In diesem Brief erklärt er mir, mir würde 1/12 Urlaub pro Kalendermonat in der Elternzeit abgezogen werden. Das ist ja alles bekannt allerdings wurde mein Kind bereits am 4.6.2014 geboren und ich wurde zuvor auf Wunsch meines AG in ein Beschäftigungsverbot geschickt und konnte so keinen Urlaub mehr nehmen. Ich hatte noch einen Anspruch von 45 Tagen der mir auch vom Personalbüro schriftlich bestätigt wurde seinerzeit. Gilt dieser Urlaubsabzug jetzt auch Rückwirkend oder erst ab dem Zeitpunkt an dem mein AG mir dies "sagt". Also im Prinzip möchte ich wissen ist jetzt alles weg oder nur ein Teil?
Danke Piccola
von
piccola
am 20.12.2015, 22:21
Antwort auf:
Kürzung des Urlaubs während der Ellternzeit trotz BV vom AG?
Hallo,
verstehe ich nicht.
Die alten Urlaubstage bleiben bestehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2015
Antwort auf:
Kürzung des Urlaubs während der Ellternzeit trotz BV vom AG?
Hallo,
Urlaub wöhrend Mutterscgutz:
Für ´jeden Monat, in den Dein Mutterschutz ragt, hast Du VOLLEN Urlaubsanspruch.
Für die Zeit des BV: hattest Du dabereist vorher Urlaiub beantragt, der auch zum Zeitpunkt des Eintretens des BVs auch genehmigt war?
Wenn nein: dann hast Duz jetzt immer noch allen Urtlaubsanspruch, eben bis zum letzten Monat des Mutterschutzes.
Solltest Du genehmigten Uröaub gehabt haben, der in die Zeit des BV fiel: dann sind diese Tage jetzt "weg" und können nicht mehr genommen werden.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 20.12.2015, 23:50