Hallo, mir wurde nach 13,5 Jahren ein Aufhebungsvertrag angeboten, völlig überraschend. Was mich interessiert ist die Kündigungsfrist. Im Arbeitsvertrag von 2004 sind drei Monate vereinbart, Gesetzlich ständen mir ja aber fünf Monate zu. Ist in einem Solchen Fall immer der Arbeitsvertrag gültig oder, wenn es für mich günstiger ist, die gesetzliche Regelung? Danke!
von
Rübe08
am 05.04.2018, 11:54
Antwort auf:
Kündigungsfrist
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2018
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Gegenfrage: bist du denn mit dem Aufhebungsvertrag überhaupt einverstanden? Du schreibst ja "völlig überraschend".
Du musst diesen ja nicht annehmen bzw. kannst im Zweifelsfall sogar eine Abfindung rausschlagen.
In einem Aufhebungsvertrag können andere Kündigungsfristen vereinbart werden als im eigentlichen Vertrag vereinbart.
Aufhebungsverträge werden ja gerne angeboten, wenn man jemanden kündigen möchte, der nach Sozialplan gerade nicht kündbar wäre, oder weil man eine lange Kündigungsfrist damit umgehen will usw.
Ein Aufhebungsvertrag wird in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen - dh du stimmst der Kündigung zu. Das wiederum zieht meist eine Sperre beim ALG nach sich.
von
cube
am 05.04.2018, 13:02