kann ich im zeitraum meiner Elternzeit mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist kündigen.Denn ohne Elternzeit wäre dies ja die reguläre Frist.Gilt diese nun auch in der Elternzeit.habe mal gelesen,das ich in EZ drei Monate einhalten muss.Wenn ja,warum.mein neuer AG kann doch nicht drei Monate auf mich warten.Das macht doch keiner.Danke schonmal.
von
dajoni77
am 13.10.2015, 19:18
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Hallo,
IN der EZ gilt die vertragl/ gesetzl. Kündigungsfrist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2015
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Hallo,
je nach Job und Qualifikation warten einige AG gerne 3 Monate und lönger wenn man die Richtige besetzung für einen Job ist.
Aber zur eigentlichen Frage:
Die 3 Monate Kündigungsfrist gelten nur dann, wenn Du genau zum ENDE der EZ kündigen willst.
Willst Du zu jedem anderen Datum innerh. der EZ kündigen, gilt was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 13.10.2015, 19:56